Markenrecht
OLG Köln: Werbeplakat für Tina Turner Show wird von der Kunstfreiheit gedeckt
LG München verbietet den Verkauf gebrauchter WLAN-Router mit veränderter Software
Das Landgericht München I hatte einen Markenrechtsstreit über die Zweitverwertung gebrauchter WLAN-Router zu entscheiden.
Zum Sachverhalt:
Die Antragstellerin vertreibt WLAN-Router unter einem Namen, der durch eine Unionsmarke in der Kategorie „Datenverarbeitungsgeräte“ geschützt ist. Diesen Namen bringt sie sowohl auf den Geräten als auch den Verpackungen an. Ein Onlinehändler hatte die Idee, gebrauchte Geräte dieser Marke nochmals zu verwerten. Vor dem Verkauf an einen Kabelnetzbetreiber löschte er die Originalsoftware des Herstellers, installierte eine frei verfügbare Version der Software und modifizierte diese so, dass anschließend kein DVB-C-Streaming mehr möglich war.
EuG: Unionsmarke von Adidas aus drei Streifen ist nichtig
Das Europäische Gericht in Luxemburg hat eine Entscheidung des EU-Markenamtes überprüft und festgestellt, dass die Unionsmarke aus drei parallelen Streifen für Adidas nicht hätte eingetragen werden dürfen (Urteil vom 19.06.2019 zu Az. T-307/17). Im Wesentlichen ging es um die Frage, ob Verbraucher in allen Teilen der Europäischen Union beim Anblick der drei Streifen spontan an Adidas denken, beziehungsweise ob Adidas dafür den Beweis erbringen konnte.
OLG Frankfurt/Main: Auflistung von Konkurrenzprodukten in einer Suchmaske ist keine Markenrechtsverletzung
Sportbekleidung darf „olympiareif“ und „olympiaverdächtig“ sein
Ein Textilgroßhändler darf die von ihm vertriebene Sportbekleidung als „olympiareif“ und „olympiaverdächtig“ bezeichnen. Eine gegen diese Bezeichnung gerichtete Klage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) blieb erfolglos.
Der Deutsche Olympische Sportbund klagte gegen einen Textilgroßhändler, der die von ihm vertriebene Sportbekleidung mit den Bezeichnungen „olympiareif“ und „olympiaverdächtig“ bewarb. Die Klägerin sah in dieser Werbung die olympische Idee verunglimpft. Der DSOB führte an, bei dieser Werbung handele es sich um eine unlautere Ausnutzung, die Wertschätzung der Olympischen Spiele werde untergraben.
Erneut stehen sich zwei Unternehmen von Peek & Cloppenburg vor Gericht gegenüber
In dem vorliegenden Rechtsstreit stehen sich zwei Unternehmen gegenüber, die im Einzelhandel Bekleidung für Kinder, Damen und Herren unter der Firma „Peek & Cloppenburg“ im Einzelhandel vertreiben. Beide Unternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig. Seit vielen Jahren besteht Einigkeit zwischen den Kontrahenten, ausschließlich in ihren jeweiligen Wirtschaftsräumen mit ihren Warenhäusern tätig zu sein. Diese Vereinbarung wurde schriftlich niedergelegt.
Neue Klageform unterstützt Verbraucher
Geschütztes Design muss von anderen Produkten, die bereits im Internet angeboten werden, abweichen
Weil sich die Grundmodelle schon aufgrund der funktionellen Voraussetzungen ähnlich sein müssen, ist als Design oder Gebrauchsmuster nur schützenswert, was vom „vorbekannten Formenschatz“ abweicht. Der Hersteller von Ballerina Schuhen musste sich deshalb an die praktischen Grundanforderungen halten.
BGH wartet EUGH-Entscheidung zum Markenschutz ab
Der BGH hat vor der für den 18.01.2018 terminierten Verhandlung in zwei markenrechtlichen Revisionsverfahren das Verfahren ausgesetzt, um zunächst einmal abzuwarten, wie der EUGH in dem ihm vorliegenden Verfahren mit dem Aktenzeichen C-690/17 entscheidet.
Es geht in den anhängigen Revisionsverfahren um die Frage, inwieweit Testsiegel, die Bestandteil einer geschützten Marke sind, nach Teilnahme am Test beim Verkauf von Produkten, die mit den Getesteten nicht identisch, aber vergleichbar sind, benutzt werden dürfen.