Rechtsanwalt Steffen Koch – Bonn
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt die Verhaltsweisen und Anforderungen an Unternehmen, die zueinander im Wettbewerb stehen.
Der Gesetzgeber hat eine Fülle von Regelungen geschaffen, die ein Unternehmer beachten muss. Angefangen bei der Komplexität der Verbraucherrechte im Fernabsatz über die Pflicht zur richtigen Kennzeichnung von Textilien, Lebensmitteln oder Kosmetik und Arzneimitteln bis hin zu kartellrechtlichen Bestimmungen müssen sich Unternehmen mit einer Vielzahl von Regelungen vertraut machen.
Hierbei ist nicht nur die Kenntnis von den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen erforderlich, sondern auch die Erfahrung, wie die Rechtsprechung bei einem Verstoß gegen eine der zahlreichen Regelungen verfährt. Denn nicht jeder Wettbewerbsverstoß berechtigt zur Abmahnung.
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Wenn aber spürbare Beeinträchtigungen des Marktes gegeben sind, dann dürfen Wettbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) selbst eine Abmahnung aussprechen oder einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragen.
Nicht selten wird das vom Gesetzgeber als Selbstkontrolle der Wirtschaft vorgesehene Recht zur Abmahnung von windigen Unternehmern oder Anwälten missbraucht. Wenn es gelingt, einen solchen Rechtsmissbrauch nachzuweisen, stehen die Chancen gut, trotz des eigentlichen Wettbewerbsverstoßes gegen die ausgesprochene Abmahnung erfolgreich vorgehen zu können.
Doch selbst wenn dies nicht nachweisbar ist oder keine Gründe zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs bestehen, kann durch taktische Strategien vermieden werden, dass eine Abmahnung gleich mit mehreren hundert Euro verbunden ist.
Auf der anderen Seite ist nicht zu verhehlen, dass die teilweise massive Missachtung von Verbrauchervorschriften auch ein Dorn im Auge derer ist, die sich selbst gesetzeskonform verhalten.
Bevor Sie eine Abmahnung aussprechen und wenn Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage auf Unterlassung und Schadensersatz erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.
Bereits im Vorfeld lohnt sich eine Beratung bei der Veröffentlichung neuer Werbeanzeigen, bei der Gestaltung von Internetseiten, der Erstellung von Shopsystemen usw.
Rechtsanwalt Steffen Koch vermittelt Ihnen, welche Bestimmungen Sie berücksichtigen müssen und wie Sie sich am Markt verhalten dürfen, ohne sich der Gefahr einer Abmahnung oder eines gerichtlichen Verfahrens auszusetzen.
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht Steffen Koch
Rechtsanwalt Steffen Koch erstellt und bearbeitet regelmäßig für Unternehmen in Bonn und auch bundesweit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Internetshops, Internetplattformen oder anderen Seitenbetreibern und ist Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts oder Ihrer Werbemaßnahme behilflich.
Rechtsanwalt Steffen Koch ist von der Rechtsanwaltskammer Köln als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen.
Das Fachgebiet „Gewerblicher Rechtsschutz“ umfasst alle Schutzrechte, die für geistiges Eigentum in Anspruch genommen werden können. Nicht nur das Markenrecht, auch das Patentrecht, das Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, und Arbeitnehmererfinderrecht, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht sowie alle damit verwandten Schutzrechte wie z.B. Arzneimittel-, Kosmetik-, Lebensmittel-, und Textilkennzeichnungsrecht, sind Gegenstand des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Und was sind eigentlich Fachanwälte?
Fachanwälte sind besonders ausgebildete und geprüfte Rechtsanwälte, die in einem zusätzlichem umfangreichen Lehrgang und anschließenden Abschlussprüfungen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus muss ein Fachanwalt umfangreiche praktische Erfahrung, also eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren auf den jeweiligen Gebieten nachweisen können, um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.
Fachanwälte unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungspflicht in dem jeweiligen Rechtsgebiet. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auch wirklich immer auf dem neusten Stand ist und die wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung in dem jeweiligen Fachgebiet kennt.
Auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten des gesamten Zivilrechts und Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch gerne beratend zur Seite.