SIE HABEN EINE ABMAHNUNG ERHALTEN?

Gehen Sie schrittweise vor:

  1. Keine vorschnellen Reaktionen, keine Unterschriften, keine Zahlungen!

  2. Prüfen Sie, ob die Abmahnung in Ihrem Fall tatsächlich berechtigt sein könnte.

  3. Nehmen Sie eine Abmahnung ernst. Sie kann erhebliche Folgekosten haben.

  4. Vertrauen Sie weder dem Abmahner, irgendwelchen Internetforen oder anderen gut gemeinten Ratschlägen.

  5. Prüfen Sie, ob die Abmahnung in Ihrem Fall tatsächlich berechtigt sein könnte.

Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Die Abmahnung dient dazu, dem Verletzer eines Rechtes die Möglichkeit zu gewähren, die Rechtsverletzung ohne gerichtliche Inanspruchnahme zu beenden.

Es empfiehlt sich daher, auf eine Abmahnung zu reagieren. Die Art der Reaktion hängt aber von jedem Einzelfall ab. Auch sog. Massenabmahnungen, wie sie im Internet, insbesondere bei eBay oder beim Filesharing ausgesprochen werden, können berechtigt sein.
In den letzten Jahren haben Abmahnungen aufgrund der Teilnahme an Tauschbörsen mit Musik, Filmen oder Computersoftware dramatisch zugenommen. Aber auch internationale Konzerne und Unternehmen lassen abmahnen, wenn es um die Nachahmung ihrer Produkte z.B. durch Plagiate geht. Letztlich mahnen viele Händler im Internet Wettbewerbsverstöße ihrer Konkurrenten ab.

Ganz gleich aus welchem Grund:

Sie haben Post bekommen von APW, BAEK LAW, Baumgarten & Brand, Dr. Bente, Bindhardt & Fiedler, C-S-R, Denecke & Partner, FAREDS, Getty Images, Graf von Westphalen, Karsten & Schubert, Kornmeier & Partner, Kruse, Lihl, Negele Zimmel, Nümann & Lang, Rasch, Poser, rka, Philipp Marquort, RA Meier, Lutz Schröder, Sandhage, SASSE, SCHALAST & PARTNER, Schulenberg & Schenk, Schutt & Waetke, SKW Schwarz, U+C, Waldorf Frommer, Dr. Winterstein, Zimmermann & Decker oder anderen?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. Nur durch Prüfung des konkreten Sachverhaltes können weitere Schritte vermieden werden. Als Spezialist für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz ist Rechtsanwalt Steffen Koch bei der Abmahnung der richtige Ansprechpartner.

Wir wissen, dass die Fristen in Abmahnungen kurz sind. Und wir wissen, dass nicht auf jede Abmahnung gleich richtig reagiert wird. Rufen Sie uns an, Sie erhalten in der Regel noch am gleichen Tag einen Termin in unserer Kanzlei.

Wir helfen sofort!

Auch wenn Sie selbst eine Abmahnung aussprechen wollen, weil Ihre Rechte verletzt worden sind, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Denn nur wer das Geschäft der Abmahnung kennt, hat die richtige Strategie gegen andauernde Verletzung eigener Rechte.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.

Als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfügt Rechtsanwalt Steffen Koch über langjährige Erfahrung im Bereich der Abmahnungen in den Gebieten Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht.

Und was sind eigentlich Fachanwälte?

Fachanwälte sind besonders ausgebildete und geprüfte Rechtsanwälte, die in einem zusätzlichem umfangreichen Lehrgang und anschließenden Abschlussprüfungen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus muss ein Fachanwalt umfangreiche praktische Erfahrung, also eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren auf den jeweiligen Gebieten nachweisen können, um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.

Fachanwälte unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungspflicht in dem jeweiligen Rechtsgebiet. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auch wirklich immer auf dem neusten Stand ist und die wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung in dem jeweiligen Fachgebiet kennt.

Auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten des gesamten Zivilrechts und Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch gerne beratend zur Seite.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular