Presse- und Medienrecht
Adblocker gefährden die Informationsfreiheit im Internet nicht
Anbieter von Medienportalen im Internet und Nutzer dieser Angebote sind sich uneinig, wenn es um Werbung auf den viel angesteuerten Seiten geht. Während der Anbieter von den Werbeeinnahmen profitiert und deshalb immer mehr und immer aufdringlichere Werbeeinblendungen zulässt, möchte der Nutzer sich am liebsten ungestört über Neuigkeiten informieren. Die findigen Programmierer des Anbieters eines Adblockers haben eine Lösung für das Problem der Nutzer gefunden und bieten seit einigen Jahren den „Adblocker“ an. Das Programm filtert die vom Nutzer nicht erwünschten Werbeeinblendungen von den Webseiten der Medienanbieter weg, so dass die Werbung den Kunden nicht erreicht. Darüber sind nicht nur die Werbenden, sondern auch die Anbieter redaktioneller Informationsseiten wenig erfreut. Ein großer Medienverlag ist nicht das erste Medienunternehmen, das versucht, gegen die Anbieter der Adblocker, die diese auch noch kostenfrei zur Verfügung stellen, rechtlich vorzugehen.
„Wachhund der Öffentlichkeit“ darf weiter anschlagen
Aufgeklärte Verbraucher sind kritische Beobachter. Werden in der Werbung Attribute wie „bio“ und „ökologische Landwirtschaft“ verwendet, weckt das beim Käufer bestimmte Erwartungen. Wer Bio-Eier kauft, erwartet, dass die Hühner zumindest ansatzweise artgerecht gehalten werden. Sind die Tiere zwar nicht in Käfigen, haben sie aber dennoch so wenig Platz, dass sie sich gegenseitig die Federn ausreißen oder sich sogar töten, entspricht das nicht den ethischen Vorstellungen.
Werbesendungen: Unzumutbare Belästigung oder allgemeines Lebensrisiko?
Jeder, der an seinem Wohnsitz einen Briefkasten hat, geht das allgemeine Lebensrisiko ein, dass er dort Wurfsendungen findet, die er nicht haben möchte. Egal, ob jemand aus weltanschaulichen Gründen die Verschwendung von Papierressourcen ablehnt oder ihm einfach, ganz praktisch, der Weg zum Papiercontainer lästig ist, er kann sich gegen nicht bestellte Werbung wehren. Das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) hat zur Einschränkung der Werbeflut angeordnet, dass jeder Verbraucher selbst bestimmen darf, ob er Werbewurfsendungen bekommen möchte oder nicht. Widerspricht ein Verbraucher der Zustellung von allgemeinen Werbesendungen, müssen die Prospekte draußen bleiben.
Öffentliches Informationsinteresse überwiegt Einzelinteressen an Geheimhaltung von Betriebsinterna
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 nicht nur das Recht auf Pressefreiheit, sondern auch das Recht der Presse auf Information in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung vor.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt in seiner Entscheidung vom 25.03.2015 zum Aktenzeichen 6 C 12.14 klargestellt, dass das Presserecht in Angelegenheiten von zentraler Bedeutung Vorrang vor dem Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen beteiligter Firmen oder Körperschaften genießt.
Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsprozesse zulässig
Das Landgericht Hamburg hatte über eine Klage eines Rechtsanwaltes zu entscheiden, der gegen eine Online-Berichterstattung über von ihm geführte Gerichtsverfahren vorgehen wollte, gleichwohl die Namen der an den Verfahren beteiligten Personen und Anwälte anonymisiert waren.
Der Anwalt fühlte sich dennoch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangte,