Landgericht Itzehoe: Google Earth muss Häuser nicht verpixeln

Das Landgericht Itzehoe befasste sich mit der Klage eines Grundstückseigentümers, der sich gegen die Abbildung seines Hauses auf Google Earth wehrte. Im Ergebnis sah das Gericht keine erhebliche Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte und entschied zugunsten der Informationsfreiheit und Berufsfreiheit (Urteil vom 11.06.2020, Az.: 10 O 84/20).

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EuGH: Zur räumlichen Geltung des Rechts auf Vergessenwerden in Suchmaschinen

Im Jahr 2014 erkannte der EuGH ein „Recht auf Vergessenwerden“ an, nach dem sensible Informationen über Personen nicht auf unbegrenzte Zeit in Suchmaschinenergebnissen gelistet werden dürfen. In zwei Fällen aus Frankreich, die der EuGH am 24.09.2019 entschieden hat, ging es um die Präzisierung dieses Rechts und um die Frage, ob der Löschungsanspruch der Betroffenen den räumlichen Grenzen der EU unterliegt (Urteile vom 24.09.2019, Az.: C-136/17 und C-507/17).

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Strafzahlung für Google in Millionenhöhe

Hat der Konzern seine marktbestimmende Position ausgenutzt und andere Werbeplattformen benachteiligt?

Zum dritten Mal muss der US-Internetriese eine Strafe in Milliardenhöhe an die Europäische Union entrichten. Für den Durchschnittsbürger ist die Strafzahlung in Höhe von 1,49 Milliarden Euro kaum noch greifbar, für den Internetkonzern mit einer international marktbeherrschenden Position ist das vielleicht ärgerlich, jedoch kaum existenzbedrohend. Diese Strafzahlung beläuft sich auf gerade einmal 1,29 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahr.

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Internetrecht Bonn

Bundeskartellamt erlaubt Kooperation zwischen Google und Eyeo – kein Wettbewerbsverstoß durch Adblocker und Whitelisting

Die in Köln ansässige Eyeo GmbH ist der Anbieter des Tools Adblock Plus, einem Blocker zum Ausblenden von Werbeanzeigen. Nach eigenen Aussagen des Unternehmens verwenden über 100 Millionen Menschen die Browsererweiterung, die für verschiedene populäre Browser erhältlich ist. Internetnutzer, die keine Werbung sehen möchten, können Adblock Plus kostenlos installieren. Werbetreibende und Vermarkter können sich auf die sogenannte Whitelist setzen lassen, um bei standardmäßiger Konfiguration bestimmte, unaufdringliche Anzeigen, die „Acceptable Ads“, dennoch sichtbar werden zu lassen.

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Recht auf Vergessen im Internet

So manche Rechtsexperten sehen das vorliegende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt mehr als kritisch. Fest steht, dass nicht jeder Betroffene das sogenannte „Recht auf Vergessen“ im Internet hat.

Die Richter haben entschieden, dass es dem Suchmaschinenbetreiber Google nicht grundsätzlich zu untersagen ist, ältere Presseberichte über eine Person in ihren Trefferlisten anzuzeigen, selbst, wenn diese negative Inhalte und sensible Daten, zum Beispiel aus dem Gesundheitsbereich, enthalten. Das „Recht auf Vergessen“ wird durch Art. 17 Datengrundschutzverordnung erfasst.

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Hinweis auf gelöschten Eintrag muss unterbleiben

Die Privatsphäre jedes einzelnen ist grundgesetzlich geschützt. Auch Unternehmen haben ein Persönlichkeitsrecht, das von der Verfassung geschützt wird. Angriffe auf das Persönlichkeitsrecht kommen in heutiger Zeit häufig aus dem Internet. Die von Google betriebene Suchmaschine kann dabei mitwirken, indem sie den Namen von Personen oder Unternehmen in den Zusammenhang mit Kurzbegriffen stellt, die einen negativen Eindruck erwecken.

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Wettbewerbsrecht Bonn

OLG Schleswig: Werbende müssen gegen irreführende Google-Anzeigen vorgehen

Der Kläger führt die Unternehmensbezeichnung „W…C…T“ und klagte vor dem Landgericht Kiel gegen Mitbewerber aus seiner Branche auf Unterlassung. Bei Eingabe des Begriffs „W…C…T“ in der Google-Suche erschien eine Anzeige der Beklagten, überschrieben mit „Anzeige zu w…c…t“. Die Beklagten hatten diese Adword-Kampagne zwar nicht selbst erstellt, hatten aber Kenntnis davon genommen, dass ihre Anzeige bei Eingabe der Unternehmensbezeichnung des Klägers erschien. Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg, am 22.03.2017 bestätigte der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Schleswig die Entscheidung (Az.: 6 U 29/15).

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Bild für Telekommunikationsrecht

OLG Karlsruhe schränkt Haftung von Google ein

Die drei Kläger in einem Verfahren gegen Google hatten festgestellt, dass bei Eingabe ihrer Namen als Suchbegriff ihnen unerwünschte Treffer angezeigt worden waren. Die Links hatten zu einer Internetseite geführt, deren Inhalt sie als persönlichkeitsrechtsverletzend empfanden. In Artikeln auf der Internetplattform waren zwei von ihnen als Rassisten und Urheber islamfeindlicher Äußerungen namentlich genannt worden;

beim dritten Kläger war die Internetseite ebenfalls als Suchtreffer angezeigt worden, hatte jedoch keinen ihn betreffenden Beitrag enthalten. Die anonyme Seite war ohne Impressum von einem Server in Südamerika aus betrieben worden.

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