OLG Celle: Bewertungsplattform muss bei Kreditgefährdung Nutzerdaten herausgeben

Das OLG Celle entschied, dass der Betreiber eines Bewertungsportals die Bestands- und Nutzerdaten eines Bewerters herausgeben muss, um dem Geschädigten die zivilrechtliche Anspruchsverfolgung zu ermöglichen. Ein mittelständisches Unternehmen aus dem IT-Bereich wurde von einem angeblichen früheren Mitarbeiter bewertet. Dieser behauptete, er habe sein Gehalt nicht pünktlich und nicht vollständig bekommen, weiterhin habe der Arbeitgeber Beiträge zur betrieblichen Rentenversicherung einbehalten, aber nicht an die Versicherung abgeführt. Außerdem erwähnte der Bewerter ein „Mobbing bei Kündigung“. In einer zweiten Bewertung brachte er den Verbesserungsvorschlag „pünktliche Gehaltszahlung“ an.

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BGH: Registrar einer Domain haftet subsidiär für Urheberrechtsverletzungen

Der BGH hatte in einem Revisionsverfahren über die Störerhaftung eines Unternehmens zu entscheiden, das Domains im Auftrag der Seitenbetreiber registriert. Im Ergebnis hält der Senat eine Haftung des Registrars für möglich, allerdings muss der Verletzte zuerst versuchen, seine Ansprüche gegen den Seitenbetreiber und den Hostprovider durchzusetzen.

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OLG Frankfurt/Main zum öffentlichen Zugänglichmachen gelöschter Fotos, die noch auf dem Server gespeichert sind

Das OLG Frankfurt a. M. befasste sich mit der Thematik gelöschter Bilder im Internet, die über die manuelle Eingabe der Bild-URL trotzdem noch abrufbar sind. Entgegen der Auffassung des Berliner Kammergerichts (Urteil vom 29.7.2019, Az.: 24 U 143/18) entschied das OLG Frankfurt, dass hierin kein öffentliches Zugänglichmachen und demnach kein Verstoß gegen § 19 a … Weiterlesen …

LG Köln zum Merchandisingrecht an „Bobo Siebenschläfer“

Vor dem Landgericht Köln rankte sich ein Streit um die Merchandisingrechte an der beliebten Kinderbuchfigur „Bobo Siebenschläfer“.

Zum Sachverhalt:

Die Beklagte ist ein Verlag, der alle bisher erschienenen Kinderbücher aus der Reihe „Bobo Siebenschläfer“ verlegt hat. Im Jahr 2010 übertrug sie sämtliche ihr zuvor zustehenden Nutzungsrechte an der Figur vertraglich auf den Autor zurück.

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LAG Düsseldorf: Kundendaten sind Geschäftsgeheimnisse, wenn sie angemessen geschützt werden

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befasste sich als Berufungsinstanz mit einem Streit über die Verwendung von Kundenlisten und selbst verfassten Notizen durch einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer. Dabei ging es um die Frage, welche Informationen Geschäftsgeheimnisse sein können und wie sie zu schützen sind.

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Landgericht München I: Bestimmte Funktionen von WhatsApp, Facebook-Messenger und Instagram sind mittelbare Patentverletzungen

Landgericht München I: Bestimmte Funktionen von WhatsApp, Facebook-Messenger und Instagram sind mittelbare Patentverletzungen

Das kanadische Unternehmen Blackberry war zu Beginn des Jahrtausends führender Entwickler von Smartphones, bis sich die iPhones von Apple und Telefone mit dem von Google entwickelten Betriebssystem Android durchsetzten. Bis heute hält Blackberry zahlreiche Patente. In den USA hat das Unternehmen bereits mehrere Patent-Klagen gegen Facebook angestrengt, nun klagte Blackberry auch vor dem Landgericht München I wegen der Verletzung eines europäischen Patents. Es geht um eine Benutzerschnittstelle innerhalb einer Nachrichtendienstanwendung, die das Umschalten zwischen mehreren Kommunikationssitzungen erlaubt und Nachrichten einer zweiten Unterhaltung zeitgleich einblendet.

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OLG Köln: Ärztebewertungsportal, das zahlende Kunden bevorzugt darstellt, ist kein neutraler Informationsmittler

Das OLG Köln entschied zwei Berufungsverfahren, in denen ein Zahnarzt und eine Zahnärztin gegen ein führendes Ärztebewertungsportal vorgingen. Die Kläger hatten sich nicht auf der Plattform angemeldet und wurden mit einem schmucklosen Basisprofil aufgeführt, in dem Namen, Fachgebiete und Praxisadressen angegeben waren.
Andere Ärzte, die ein kostenpflichtiges Premium-Paket erworben hatten, konnten ihre Profile ansprechender ausgestalten und zum Beispiel auf Fachartikel verlinken.
In den Profilen der nicht zahlenden Ärzte erschienen Hyperlinks zu anderen auf dem Gebiet qualifizierten Kollegen, bei denen es sich ausschließlich um zahlende Kunden handelte. Die Premium-Profile enthielten dagegen keine Hinweise auf Konkurrenz.

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BGH: Auch das Bereitstellen kostenfreier Computerprogramme kann ein Urheberrechtsverstoß sein

Der BGH hatte als Revisionsinstanz einen Rechtsstreit zwischen dem Softwareentwickler Microsoft und einem Online-Händler über die Bereitstellung der kostenfreien Testversion eines Computerprogramms zu entscheiden. Der Beklagte vertreibt im Internet Software auf seiner eigenen Website und bei eBay. Er bot das Programm „Microsoft Office Professional Plus“ in einer 30 Tage gültigen Testversion zum Download an, das auch die Klägerin auf ihren eigenen Seiten kostenlos bereitstellt.

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LG Hamburg: Urheberrechtsstreit um Pippi-Langstrumpf-Lied

Das Landgericht Hamburg beschäftigt sich zurzeit mit einem Urheberrechtsstreit zwischen den Erben Astrid Lindgrens und einem deutschen Musikverlag über den Text des Pippi-Langstrumpf-Liedes in der deutschen Version (Az. 308 O 431/17). Nicht zum ersten Mal wird der Kinderbuchliebling vor deutschen Gerichten thematisiert, über die rote Zopfperücke urteilte sogar schon der BGH.

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