Rechtsanwalt Steffen Koch – Bonn
Markenrecht

Anwalt Markenrecht

Marken sind Kennzeichen in Wort oder Bild, Geruch oder Ton, die in einem Register beim Deutschen Patent- und Markenamt oder einem internationalen Register beim Harmoniserungsamt für den Binnenmarkt oder der WIPO (World Intellectual Property Organization) eingetragen sind.

Als Kennzeichen werden auch geschäftliche Bezeichnungen oder Herkunftsbezeichnungen verstanden, die keiner Eintragung bedürfen. Diese Zeichen entstehen mit der Benutzung des Zeichens für bestimmte Waren und Dienstleistungen am Markt.

Sowohl die Eintragung einer Marke als auch die Benutzung eines geschäftlichen Zeichens setzen eine gründliche Recherche und – bei der Eintragung einer Marke – die Festlegung auf bestimmte Waren und Dienstleistungen in einem vorgegebenen Klassenverzeichnis (Nizza Klassifizierung) voraus. Es gilt stets das Recht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ältere Marken oder ältere Unternehmenskennzeichen stehen einer neueren Eintragung oder Führung eines solchen Unternehmenskennzeichens im Weg.

Daher ist die Recherche nach älteren Eintragungen und verwendeten Kennzeichen das A und O.

Was hilft Ihnen eine eingetragene Marke, wenn diese innerhalb weniger Monate durch die Konkurrenz gelöscht wird und Sie darüber hinaus Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sind? Bei einer anwaltlichen Beratung erhalten Sie zuerst eine umfangreiche Recherche, die gerade ein solches Szenario vermeiden soll.

Nach Eintragung einer Marke stehen dem Inhaber Rechte gegen Dritte zu, die eine identische oder verwechslungsfähige Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden. Bei der Eintragung einer Marke, sowohl in Deutschland, als auch in Europa oder International übernimmt Rechtsanwalt Steffen Koch die Vorabrecherche, wenn notwendig auch in anderen Staaten in und außerhalb der EU, prüft, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist, erstellt die notwendigen Klassenverzeichnisse und führt das Eintragungsverfahren und die gesamte Korrespondenz mit dem jeweiligen Amt für Sie.

Der Erfolg dieses strategischen Vorgehens hat sich bewährt.

Marken, die nicht eintragungsfähig sind oder die Rechte Dritter verletzen, werden auf diese Weise bereits vor Beginn eines mit amtlichen Gebühren verbundenen Eintragungsverfahren ausgefiltert, ohne, dass dem Mandanten vermeidbare Kosten entstehen.

Lassen Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt Steffen Koch überprüfen, ob ihre Marke eintragungsfähig ist und welche älteren Rechte bestehen.

Sie vermeiden mit diesem Vorgehen spätere Klagen wegen Markenverletzungen und Löschungsverfahren gegen Ihre Marke.

Eine Markenanmeldung können wir Ihnen in der Regel für eine Pauschalgebühr anbieten. Näheres hierzu erfahren Sie in einem ersten Gespräch.

Wenn Sie eine bereits eingetragene Marke verteidigen wollen oder wegen der Verletzung eines Kennzeichens in Anspruch genommen werden sollen, ist schneller Rat gefragt. Oftmals sind kurze Reaktionen erforderlich, um weiteren Schaden abzuwenden.

Auch die Eintragung oder Verteidigung von Patenten, Design und Gebrauchsmuster sowie die damit verwandten Bereiche Sortenschutz und Halbleiterschutz sind anspruchsvolle Rechtsgebiete, in denen Sie sich von einem spezialisierten Fachanwalt vertreten lassen sollten.

Rechtsanwalt Steffen Koch ist von der Rechtsanwaltskammer Köln als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen.

Das Fachgebiet „Gewerblicher Rechtsschutz“ umfasst alle Schutzrechte, die für geistiges Eigentum in Anspruch genommen werden können.

Nicht nur das Markenrecht, auch das Patentrecht, das Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, und Arbeitnehmererfinderrecht, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht sowie alle damit verwandten Schutzrechte wie z.B. Arzneimittel-, Kosmetik-, Lebensmittel-, und Textilkennzeichnungsrecht, sind Gegenstand des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Und was sind eigentlich Fachanwälte?

Fachanwälte sind besonders ausgebildete und geprüfte Rechtsanwälte, die in einem zusätzlichem umfangreichen Lehrgang und anschließenden Abschlussprüfungen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus muss ein Fachanwalt umfangreiche praktische Erfahrung, also eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren auf den jeweiligen Gebieten nachweisen können, um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.

Fachanwälte unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungspflicht in dem jeweiligen Rechtsgebiet. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auch wirklich immer auf dem neusten Stand ist und die wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung in dem jeweiligen Fachgebiet kennt.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Kanzlei Steffen Koch Tel.: 0228 – 4 22 66-0

Auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten des gesamten Zivilrechts und Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch gerne beratend zur Seite.