OLG Nürnberg erklärt Inbox-Ads in Freemail-Postfächern für zulässig

Das Oberlandesgericht Nürnberg befasste sich mit einem Streit zwischen zwei Stromanbietern über unerwünschte Werbung in E-Mail-Postfächern. Die Beklagte ließ sogenannte Inbox-Ads in einem kostenlosen E-Mail-Dienst schalten. Es handelt sich dabei um Anzeigen, die im Posteingang des Nutzers erscheinen und im Design an eine empfangene E-Mail erinnern. Die Inbox-Ads sind grau unterlegt, mit „Anzeige“ beschriftet und lassen sich durch einen Klick auf ein Kreuzchen in der Ecke schließen. Beim Klick auf die Anzeige öffnet sich über einen Hyperlink das vollständige Werbeangebot in einem eigenen Fenster.

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