LG Bielefeld zur Werbung mit namentlicher Nennung von Firmenkunden

Das Landgericht Bielefeld hatte über die Unterlassungsklage eines Versicherungskonzerns und zweier seiner Tochterunternehmen zu entscheiden. Eine Geschäftstreibende, die sich als Profilerin bezeichnet, betätigt sich als Vortragsrednerin und Coach für Persönlichkeitsbildung. Auf ihrer Website veröffentlichte sie eine Reihe von namentlich genannten Geschäftskunden als Referenzen. Unter den aufgeführten Unternehmen befanden sich auch die Klägerinnen. Nachdem zwei Aufforderungen, ihre Namen zu streichen, ohne Erfolg geblieben waren und sich die Beklagte geweigert hatte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, erhoben die Versicherungsgesellschaften Klage.

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OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr bei gelöschten Social-Media-Posts

Das OLG Dresden befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Nutzers, dessen Beitrag auf Facebook gelöscht worden war. Er hatte direkt am Tag der Löschung den Hinweis von Facebook erhalten, sein Post sei „noch einmal geprüft worden“ und widerspreche den internen Richtlinien. Facebook nutzt einen auf künstlicher Intelligenz basierenden Algorithmus, um unzulässige Inhalte auszufiltern. Auf die Beschwerde des Nutzers am selben Tag schaltete Facebook den Beitrag umgehend wieder frei. Dennoch klagte dieser beim Landgericht vorbeugend auf Unterlassung. Das OLG Dresden erkannte den Unterlassungsanspruch nicht an und wies die Berufung zurück (Beschluss vom 18.10.2021, Az.: 4 U 1407/21).

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OLG München: Limited mit Sitz in Deutschland ist nach dem Brexit nicht mehr parteifähig

Das OLG München hatte als Berufungsinstanz über die Parteifähigkeit einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu entscheiden. Ein Onlinehändler, der Kosmetika vertreibt, begehrte den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter dem Gesichtspunkt einer kartellrechtlichen Preisbindung. Der Antrag wurde am 22.03.2021 gestellt, nachdem die Übergangsfrist für den Brexit zum 31.12.2020 abgelaufen war. Bei der Antragstellerin handelte es sich um eine Limited, die nach eigenen Angaben ihren Sitz in Großbritannien unterhielt.

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LG Bonn: Veröffentlichung von Unfallvideos rechtfertigt Hausdurchsuchung

Der Betreiber eines Kanals auf einer Online-Videoplattform wandte sich gegen die Anordnung einer Hausdurchsuchung. Nach einem schweren Verkehrsunfall hatte der Beschuldigte ein zweiminütiges Video hochgeladen, auf dem zu sehen war, wie das im Auto eingeklemmte Opfer von Feuerwehrleuten geborgen wurde. Zwar war das Gesicht des Verunfallten verpixelt, dennoch war dessen Identifizierung für Freunde und Angehörige leicht möglich.

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OLG Dresden: Vorbeugender Unterlassungsanspruch nur bei konkreter Gefahr einer Rechtsverletzung

Das OLG Dresden entschied über die sofortige Beschwerde einer Dienstleisterin im Bereich des Online-Marketings. Ein früherer Kunde, der mit einer Leistung unzufrieden war, hatte eine WhatsApp an den Geschäftsführer geschickt. Darin hatte er angekündigt, eine Online-Kampagne gegen das Unternehmen zu führen und seine Geschäftspraktiken als betrügerisch anzuprangern, sofern es sich nicht zu einem Kompromiss über den beanstandeten Vertrag bewegen lasse.

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BGH zum Filesharing: Abgemahnte müssen den wahren Täter noch nicht im vorgerichtlichen Verfahren nennen

Der BGH entschied über die Auskunftspflicht des Abgemahnten beim Filesharing. Der Beklagte lebte mit seiner Tochter in einer Doppelhaushälfte, seine Lebensgefährtin und deren Sohn in der anderen Hälfte. Die Lebensgefährtin hatte eine Arbeitskollegin mit ihren zwei Söhnen zu Gast. Alle Bewohner des Doppelhauses nutzten den Internetanschluss des Beklagten. Ein Sohn der Arbeitskollegin lud das Spiel „Saints Row 3“ in einer Tauschbörse hoch und bot es öffentlich zum Download an. Daraufhin mahnte die Rechteinhaberin den Beklagten ab.

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OVG Lüneburg zur Veröffentlichung erkennbarer Personen auf Facebook

Das OVG Lüneburg entschied über die Zulassung einer Berufung. Der Kläger ist der Ortsverein einer politischen Partei. Auf dessen Facebook-Fanpage hatte ein Lokalpolitiker ein Foto von einer öffentlichen Veranstaltung gepostet, die an einer umstrittenen Verkehrskreuzung stattgefunden hatte. Abgebildet waren neben Parteimitgliedern auch etwa 30 bis 40 Anwohner, darunter die Eheleute F. Während vom Ehemann nur das Gesicht zu erkennen war, wurde die Frau vom Kopf bis zu den Knien gezeigt.

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LG München verbietet Zusammenarbeit zwischen Google und dem nationalen Gesundheitsportal gesund.bund.de

Seit Oktober 2020 gibt es das Portal gesund.bund.de, ein Projekt des Bundesgesundheitsministeriums, das medizinischen Laien korrekte Informationen über zahlreiche Krankheiten liefern soll. Damit diese für Internetnutzer leicht auffindbar sind, hat das Ministerium eine Vereinbarung mit Google getroffen. Wer eine von derzeit 160 Krankheiten in der Google-Suche eingibt, bekommt einen Infokasten (Knowledge Panel) angezeigt, in dem ein Kurztext mit Link auf die Seite gesund.bund.de erscheint. Auf dem PC-Bildschirm wird der Kasten oben an der Seite neben den übrigen Suchergebnissen eingeblendet, in der mobilen Version ist zunächst nur die Box zu sehen und der Nutzer muss zu den weiteren Ergebnissen nach unten scrollen.

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LG Frankfurt/Main: Strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt sowohl für Online- als auch Printmedien

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte über die Reichweite einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu entscheiden. Die Richter urteilten, dass eine solche Erklärung nicht auf ein bestimmtes Werbemedium begrenzt ist, sondern für sämtliche Werbeaussagen im Online- und Printbereich gilt (Urteil vom 17.04.2020, Az: 3-12 O 8/19).

EuGH: Vorratsdatenspeicherung bleibt grundsätzlich verboten

Der EuGH befasste sich mit vier Vorlagen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zu der Frage, ob nationale Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung mit dem EU-Recht in Einklang stehen. Tenor der Entscheidung: Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen Verbindungsdaten von Telefon und Internet gespeichert werden, und dies nur für einen begrenzten Zeitraum. Weiterhin müssen Voraussetzungen und Umsetzung der Datenspeicherung durch Gerichte oder andere unabhängige Kontrollorgane nachprüfbar sein (EuGH Urteil vom 06.10.2020 zu Az.: C 512/18, C 623/17, C 511/18 und C 520/18).

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