LG Ingolstadt: Bei zeitlich begrenzten Aktionen muss die Ware bis zum Schluss vorrätig sein

Das Landgericht Ingolstadt entschied über die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine Handelskette für Elektronikartikel. Das Unternehmen hatte in seinem Online-Shop die Aktion „7 Tage – 7 Kracher“ ausgerufen, die vom 23.12.2019 bis 01.01.2020 lief. Eine auf der Website eingeblendete Uhr zeigte den Countdown bis zum Ablauf der Aktion an. Die angebotenen Artikel, unter denen sich auch ein Smartphone befand, sollten Kunden wahlweise online bestellen und sich nach Hause liefern oder in einem Markt vor Ort zur Abholung bereitstellen lassen.

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LG Wiesbaden: Verbot von 1-Cent-Überweisungen mit Werbebotschaft

Das Landgericht Wiesbaden entschied einen Wettbewerbsstreit zwischen zwei Online-Anbietern von Immobilien-Investments. Eines der Unternehmen hatte an verschiedene deutsche Verbraucher, mit denen es bis dato in keiner geschäftlichen Beziehung gestanden hatte, 1-Cent-Überweisungen getätigt. Der Verwendungszweck begann mit „Dankeschön für Ihr Vertrauen“ und wies im Weiteren auf das Online-Angebot der Absenderin unter Angabe der Website hin. Die Mitbewerberin mahnte einen Wettbewerbsverstoß ab und beantragte sodann den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das LG Wiesbaden gab dem Klageantrag statt und untersagte der Verfügungsbeklagten Überweisungen in der vorliegenden Form (LG Wiesbaden, Urteil vom 01.06.2021, Az.: 11 O 47/21).

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OLG Frankfurt: Händler müssen ihre Angebote bei Amazon regelmäßig kontrollieren

Zwei Mitbewerber boten Druckerkartuschen auf der Verkaufsplattform Amazon Marketplace an. Während der eine Händler originalverpackte Ware versandte, verkaufte der zweite Anbieter seine Toner in einer neutralen Verpackung unter der Bezeichnung „Originalware neutral unverpackt“. Die Produkte kennzeichnete er mit derselben Amazon Standard Identification Number (ASIN) wie sein Konkurrent und lud dazu ein Bild ohne den Originalkarton hoch. Nachdem er sich auf diese Weise an den ersten Händler „angehängt“ hatte, erschienen zu seinem Produkt abwechselnd mit seinem selbst hochgeladenen Bild auch die Abbildungen der Kartuschen mit Originalverpackung, die andere Anbieter hochgeladen hatten. Die Bildauswahl durch Amazon folgt einem internen Algorithmus, auf den die Händler keinen Einfluss haben.

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KG Berlin: Unangekündigte Vertreterbesuche sind nicht per se wettbewerbswidrig

Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob unangekündigte Haustürbesuche als unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 I S. 1 UWG einzustufen und damit wettbewerbswidrig sind.
Ein Kunde bekam unerwarteten Besuch von einem Vertriebsmitarbeiter eines Energieversorgers.Dieser behauptete, von der Hausverwaltung beauftragt zu sein, den Bewohnern einen neuen Stromtarif anzubieten. Im Laufe des Gesprächs ließ sich der Kunde überzeugen, das Formular für einen Wechsel zu diesem Anbieter zu unterschreiben. Anschließend mahnte er den Energieversorger ab und erhob Klage auf Unterlassung sowie Zahlung der Abmahnkosten.

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LG München verbietet Zusammenarbeit zwischen Google und dem nationalen Gesundheitsportal gesund.bund.de

Seit Oktober 2020 gibt es das Portal gesund.bund.de, ein Projekt des Bundesgesundheitsministeriums, das medizinischen Laien korrekte Informationen über zahlreiche Krankheiten liefern soll. Damit diese für Internetnutzer leicht auffindbar sind, hat das Ministerium eine Vereinbarung mit Google getroffen. Wer eine von derzeit 160 Krankheiten in der Google-Suche eingibt, bekommt einen Infokasten (Knowledge Panel) angezeigt, in dem ein Kurztext mit Link auf die Seite gesund.bund.de erscheint. Auf dem PC-Bildschirm wird der Kasten oben an der Seite neben den übrigen Suchergebnissen eingeblendet, in der mobilen Version ist zunächst nur die Box zu sehen und der Nutzer muss zu den weiteren Ergebnissen nach unten scrollen.

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EuGH: Französische Werbeverbote für den Arzneimittelversand sind überwiegend gerechtfertigt

Eine niederländische Versandapotheke setzt ihre freiverkäuflichen Arzneimittel in Frankreich ab und bewirbt sie mit offensiven Marketingstrategien. Mehrere niedergelassene Apotheker und Interessenverbände klagten gegen die aus ihrer Sicht wettbewerbswidrigen Werbepraktiken. Nachdem die Apotheker in erster Instanz gewonnen hatten, legte die Beklagte Berufung ein. Die Cour d’appel de Paris rief den EuGH an und bat um Auslegung der einschlägigen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.

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Vorschlag des Justizministeriums zur Kennzeichnungspflicht von Werbung für Influencer und Blogger

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 13.02.2020 den Vorschlag für eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgelegt, um die Rechtslage im Hinblick auf „Schleichwerbung“ durch Blogger und Influencer zu klären.

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OLG Karlsruhe: Apothekenautomat widerspricht dem deutschen Wettbewerbs- und Apothekenrecht

Eine niederländische Online-Versandapotheke richtete in der Ortschaft Hüffenhardt eine Abgabestelle für apotheken- und rezeptpflichtige Medikamente ein. Kunden konnten an einem Terminal ihr Rezept einscannen und sich auf Wunsch über Video pharmazeutisch beraten lassen. Nach Prüfung des Rezepts veranlasste der aus den Niederlanden zugeschaltete Apotheker die Warenausgabe auf ein Förderband, und der Kunde erhielt nach Bezahlung sein Medikament.

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OLG Köln: Verkäufer von Smartphones sind nicht für Sicherheitslücken verantwortlich

Das Oberlandesgericht Köln befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes gegen einen Elektronikmarkt wegen des Verkaufs von Smartphones mit Sicherheitsrisiken. Der Verband hatte Testkäufe durchgeführt und mehrere Smartphone-Modelle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Überprüfung eingereicht. Das BSI stellte anhand verschiedener Tests fest, dass mehrere Smartphones aufgrund fehlender Updates relevante Sicherheitslücken aufwiesen, eines bestand sogar 15 von 28 der durchgeführten Prüfungen nicht.

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LG Köln: Vertragsgenerator „smartlaw“ ist als Rechtsdienstleistung Anwälten vorbehalten

Das Landgericht Köln hatte über die Frage zu entscheiden, ob das Anbieten und Bewerben eines Legal-Tech-Vertragsgenerators gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. Die deutsche Verlagsgesellschaft Wolfgang Klüwer mbH bietet den kostenpflichtigen Generator „smartlaw“ an, der Nutzern nach Eingabe von nach dem Frage-und-Antwort-Prinzip erhobenen Informationen verschiedene Arten von Verträgen, zum Beispiel Miet-, Arbeits-, Ehe- und Erbverträge, automatisch erstellt. In den AGB weist der Hersteller darauf hin, dass bei der Vertragserstellung keine Einzelfallprüfung stattfindet und keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung vorliegt. Allerdings wirbt das Unternehmen mit den Aussagen, smartlaw sei „günstiger und schneller als ein Anwalt“ und liefere „Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“.

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