Das Landgericht Ingolstadt entschied über die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine Handelskette für Elektronikartikel. Das Unternehmen hatte in seinem Online-Shop die Aktion „7 Tage – 7 Kracher“ ausgerufen, die vom 23.12.2019 bis 01.01.2020 lief. Eine auf der Website eingeblendete Uhr zeigte den Countdown bis zum Ablauf der Aktion an. Die angebotenen Artikel, unter denen sich auch ein Smartphone befand, sollten Kunden wahlweise online bestellen und sich nach Hause liefern oder in einem Markt vor Ort zur Abholung bereitstellen lassen.