Speicherdauer von Daten über Zahlungsstörungen
BGH zur Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen Die Schufa Holding AG speichert als Wirtschaftsauskunftsdatei Daten über Zahlungsausfälle, die ihr von Vertragspartnern gemeldet werden. Wie lange sie diese Daten nach dem Ausgleich einer Forderung noch speichern darf, ist bislang gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Deshalb haben sich die deutschen Wirtschaftsdateien eigene freiwillige Regeln, den „Code of Conduct“, … Weiterlesen …