Rechtsanwalt Steffen Koch
Patentrecht
Das Patentrecht ist vom Recht der Marken und der Gebrauchsmuster zu unterscheiden. Ein Patent im rechtlichen Sinne kann für eine Erfindung verliehen werden, die auf technischem Bereich gemacht wurde. Die gewerbliche Anwendbarkeit einer solchen Erfindung ist eine der Voraussetzungen für die Anwendbarkeit patentrechtlicher Bestimmungen.
Anders als bei der Eintragung einer Marke steht im Patentrecht die technische Tätigkeit des Erfindens im Vordergrund. Es geht nicht nur um die Bezeichnung oder, wie beim Gebrauchsmuster, um charakteristische Merkmale sondern um eine nach dem Stand der Technik substantiell neue Erfindung.
Die wichtigsten Aufgaben des Patentrechts ergeben sich im Rahmen der Patentanmeldung, der Abwehr von Patentverletzungen und der eventuellen Weitergabe von mit einem Patent verbundenen Rechten im Wege der Lizensierung oder durch zivilrechtliche Rechtsgeschäfte wie Verkauf und Abtretung. Um die Voraussetzungen für die erfolgreiche Anmeldung eines Patents beim Patentamt zu schaffen muss nicht nur eine ausführliche Patentschrift angefertigt werden. Es ist darüber hinaus notwendig, vorher ein Gutachten darüber einzuholen, ob das Patent tatsächlich dem aktuellen Stand der Technik vorgreift und damit schutzwürdig ist.
Patentrecht Ansprüche und Regelungen
Wesentlicher Teil des Patentrechts ist die Regelung, dass ältere, eingetragene Patente die Benutzung eines neu eingetragenen Patents ausschließen können. Die Eintragung eines Patents kann für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren erfolgen.
Das ordnungsgemäß eingetragene Patent unterliegt einem Schutz vor unbefugter Verwendung, unberechtigtem Besitz und unbefugter Verwertung durch Dritte. Um diese Schutzrechte ausüben zu können, räumt des Patentgesetz dem rechtmäßig eingetragenen Patentinhaber nicht nur einen Unterlassungsanspruch gegen den Störer ein sondern sieht zusätzlich auch einen Auskunftsanspruch und das Recht, gegebenenfalls Schadensersatz für die Rechtsbeeinträchtigung zu verlangen, vor.
Als auf dem Gebiet des Patentrechts tätiger Rechtsanwalt vertritt Rechtsanwalt Steffen Koch die Interessen seiner Mandanten gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt und bei allen rechtlichen Streitigkeiten, die das Eintragungsverfahren oder eine Auseinandersetzung über die Bestandskraft von eingetragenen Patenten betreffen auch vor dem Bundespatentgericht.
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Für die Verhandlung von Rechtsstreitigkeiten, die Patentverletzungen und unberechtigte Eingriffe Dritter zum Gegenstand haben, sind speziell eingerichtete Zivilkammern an den Landgerichten zuständig. Auch hier so wie bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder der Abwehr von mit einer Abmahnung geltend gemachten Ansprüchen ist Rechtsanwalt Steffen Koch als Spezialist auf Ihrer Seite.
Die Eintragung oder Verteidigung von Patenten, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster sowie die damit verwandten Bereiche Sortenschutz und Halbleiterschutz sind anspruchsvolle Rechtsgebiete, in denen Sie sich von einem spezialisierten Fachanwalt vertreten lassen sollten.
Rechtsanwalt Steffen Koch aus Bonn, ist von der Rechtsanwaltskammer Köln als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen.
Das Fachgebiet „Gewerblicher Rechtsschutz“ umfasst alle Schutzrechte, die für geistiges Eigentum in Anspruch genommen werden können.
Das Patentrecht, das Markenrecht, das Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, und Arbeitnehmererfinderrecht, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht sowie alle damit verwandten Schutzrechte wie z.B. Arzneimittel-, Kosmetik-, Lebensmittel-, und Textilkennzeichnungsrecht, sind Gegenstand des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Und was sind eigentlich Fachanwälte?
Fachanwälte sind besonders ausgebildete und geprüfte Rechtsanwälte, die in einem zusätzlichem umfangreichen Lehrgang und anschließenden Abschlussprüfungen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus muss ein Fachanwalt umfangreiche praktische Erfahrung, also eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren auf den jeweiligen Gebieten nachweisen können, um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.
Fachanwälte unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungspflicht in dem jeweiligen Rechtsgebiet. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auch wirklich immer auf dem neusten Stand ist und die wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung in dem jeweiligen Fachgebiet kennt.
Auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten des gesamten Zivilrechts und Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch gerne beratend zur Seite.