Wettbewerbsrecht Kanzlei

OLG Schleswig: Unternehmer müssen auch scharfe Kritik in Bewertungsportalen hinnehmen

Das OLG Schleswig befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Immobilienmaklers, der gegen eine schlechte Bewertung bei Google Places vorging.
Der Rezensent hatte versucht, eine vom Makler angebotene Wohnung zu kaufen, und zwei Angebote an ihn gerichtet. Da diese unter dem veranschlagten Kaufpreis lagen, weigerte sich der Makler, sie an den Verkäufer zu übermitteln mit der Begründung, er leite keine „unseriösen“ Angebote weiter.

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OLG Karlsruhe: Geschlechtsauswahl beim Bestellvorgang ist diskriminierend, aber führt nicht zur Entschädigung

Das OLG Karlsruhe befasste sich mit zwingend einzutragenden Geschlechtsangaben beim Online-Shopping im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot. Eine Person, die beim Standesamt unter der Rubrik Geschlecht mit „keine Angabe“ geführt wird, wollte im Jahr 2019 eine Online-Bestellung aufgeben. Um den Bestellvorgang abzuschließen, musste sie auf der Website eine Auswahl zwischen der Anrede „Herr“ oder „Frau“ treffen. Die Person wählte die Anrede „Herr“ aus und beschwerte sich sodann bei der Shopbetreiberin. Diese überarbeitete ihre Website und bietet nun als dritte Auswahlmöglichkeit „Divers/keine Anrede“ an.

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OVG Lüneburg zur Veröffentlichung erkennbarer Personen auf Facebook

Das OVG Lüneburg entschied über die Zulassung einer Berufung. Der Kläger ist der Ortsverein einer politischen Partei. Auf dessen Facebook-Fanpage hatte ein Lokalpolitiker ein Foto von einer öffentlichen Veranstaltung gepostet, die an einer umstrittenen Verkehrskreuzung stattgefunden hatte. Abgebildet waren neben Parteimitgliedern auch etwa 30 bis 40 Anwohner, darunter die Eheleute F. Während vom Ehemann nur das Gesicht zu erkennen war, wurde die Frau vom Kopf bis zu den Knien gezeigt.

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EuGH: Vorratsdatenspeicherung bleibt grundsätzlich verboten

Der EuGH befasste sich mit vier Vorlagen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zu der Frage, ob nationale Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung mit dem EU-Recht in Einklang stehen. Tenor der Entscheidung: Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen Verbindungsdaten von Telefon und Internet gespeichert werden, und dies nur für einen begrenzten Zeitraum. Weiterhin müssen Voraussetzungen und Umsetzung der Datenspeicherung durch Gerichte oder andere unabhängige Kontrollorgane nachprüfbar sein (EuGH Urteil vom 06.10.2020 zu Az.: C 512/18, C 623/17, C 511/18 und C 520/18).

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LG Hamburg: Anspruch auf Schmerzensgeld nach der DSGVO nur bei erwiesenem Schaden

Das LG Hamburg entschied über die Berufung in einer Schmerzensgeldklage wegen unerlaubter Datenverbreitung. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hatte einen Unterlassungsanspruch anerkannt, einen weitergehenden Anspruch auf Schadenersatz jedoch verneint. Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück (Urteil vom 04.09.2020 zu Az.: 324 S 9/19).

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BVerfG: Journalisten müssen bei der Weitergabe von Fotos nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Fotojournalisten gegen eine strafrechtliche Verurteilung stattgegeben. Dieser hatte im Zuge der Ebola-Seuche eine dunkelhäutige Person auf einem Klinikflur fotografiert und das Bild unverpixelt an die Redaktion einer großen deutschen Zeitung weitergegeben. Obwohl der Abgebildete der Veröffentlichung widersprochen hatte, veröffentlichte die Zeitung das Foto unter der Überschrift “Ebola Panne in NRW? – Virus-Verdächtiger musste auf Klinik-Flur warten“.

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VG Göttingen: Feierverbot wegen Coronakrise ist rechtmäßig

Ein Göttinger Bürger plante, seinen 50. Geburtstag im großen Stil mit vielen Gästen zu begehen. Die Stadt hatte in einer Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 private Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmern verboten. Des Weiteren war die Beherbergung von Gästen zu touristischen Zwecken untersagt und die Beförderung per Taxi nur unter Einschränkungen erlaubt worden. Der Antragsteller klagte vor dem Verwaltungsgericht Göttingen und beantragte zugleich den Erlass einer einstweiligen Verfügung, da er die Verbote nicht nur formell für rechtswidrig hielt, sondern auch für ungeeignet, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.

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Landgericht Berlin: Künast erreicht Teilsieg im Kampf gegen beleidigende Kommentare

Bezug nehmend auf einen Artikel auf Welt.de postete ein Facebook-Nutzer im Jahr 2015 ein Bild der Grünen-Politikerin Renate Künast mit einer ihr in den Mund gelegten Äußerung. Dieses Fake-Zitat, in dem Künast Sex mit Kindern verharmloste, zog eine Welle von Hasskommentaren anderer Facebook-Nutzer nach sich, unter anderem wurde sie als „Schlampe“ und „Drecksau“ betitelt. Die Politikerin klagte vor dem Landgericht Berlin, Facebook die Herausgabe der Nutzerdaten von 22 Personen zu gestatten, um ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen die anonymen Verfasser durchsetzen zu können.

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