EuGH: Ausnahme vom Widerrufsrecht beim Kauf von Veranstaltungstickets

Eine Verbraucherin hatte Karten für ein Konzert im März 2020 online bei einer Ticketsystemdienstleisterin gekauft. Das Konzert musste aufgrund behördlicher Einschränkungen im Zuge der Coronapandemie abgesagt werden. Zum damaligen Zeitpunkt war geplant, das Event später nachzuholen. Die Käuferin verlangte im April 2020 den Kaufpreis zurück, erhielt aber stattdessen einen Gutschein über den gezahlten Betrag. Damit gab sie sich nicht zufrieden, sondern klagte vor dem Amtsgericht Bremen auf Rückzahlung. Ihren Anspruch stützte sie auf ihr Widerrufsrecht, das sie im April fristgerecht ausgeübt habe.

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Wettbewerbsrecht Kanzlei

OLG Schleswig: Unternehmer müssen auch scharfe Kritik in Bewertungsportalen hinnehmen

Das OLG Schleswig befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Immobilienmaklers, der gegen eine schlechte Bewertung bei Google Places vorging.
Der Rezensent hatte versucht, eine vom Makler angebotene Wohnung zu kaufen, und zwei Angebote an ihn gerichtet. Da diese unter dem veranschlagten Kaufpreis lagen, weigerte sich der Makler, sie an den Verkäufer zu übermitteln mit der Begründung, er leite keine „unseriösen“ Angebote weiter.

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LAG Köln: Fristlose Kündigung wegen Weitergabe privater Daten vom Dienstcomputer

Die Mitarbeiterin einer evangelischen Kirchengemeinde, die bereits seit 23 Jahren zuverlässig die Buchführung erledigte, hatte zum Zweck dieser Tätigkeit Zugriff auf den Dienstcomputer des Pastors. Darauf fand sie eine E-Mail, in der dieser auf ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren angesprochen wurde. Ihm wurden sexuelle Übergriffe auf eine Frau vorgeworfen, die im Kirchenasyl lebte. Weiterhin fand sie einen privaten Chatverlauf zwischen dem Pastor und der mutmaßlich Geschädigten.

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OLG Karlsruhe: Geschlechtsauswahl beim Bestellvorgang ist diskriminierend, aber führt nicht zur Entschädigung

Das OLG Karlsruhe befasste sich mit zwingend einzutragenden Geschlechtsangaben beim Online-Shopping im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot. Eine Person, die beim Standesamt unter der Rubrik Geschlecht mit „keine Angabe“ geführt wird, wollte im Jahr 2019 eine Online-Bestellung aufgeben. Um den Bestellvorgang abzuschließen, musste sie auf der Website eine Auswahl zwischen der Anrede „Herr“ oder „Frau“ treffen. Die Person wählte die Anrede „Herr“ aus und beschwerte sich sodann bei der Shopbetreiberin. Diese überarbeitete ihre Website und bietet nun als dritte Auswahlmöglichkeit „Divers/keine Anrede“ an.

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LG Bielefeld zur Werbung mit namentlicher Nennung von Firmenkunden

Das Landgericht Bielefeld hatte über die Unterlassungsklage eines Versicherungskonzerns und zweier seiner Tochterunternehmen zu entscheiden. Eine Geschäftstreibende, die sich als Profilerin bezeichnet, betätigt sich als Vortragsrednerin und Coach für Persönlichkeitsbildung. Auf ihrer Website veröffentlichte sie eine Reihe von namentlich genannten Geschäftskunden als Referenzen. Unter den aufgeführten Unternehmen befanden sich auch die Klägerinnen. Nachdem zwei Aufforderungen, ihre Namen zu streichen, ohne Erfolg geblieben waren und sich die Beklagte geweigert hatte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, erhoben die Versicherungsgesellschaften Klage.

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OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr bei gelöschten Social-Media-Posts

Das OLG Dresden befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Nutzers, dessen Beitrag auf Facebook gelöscht worden war. Er hatte direkt am Tag der Löschung den Hinweis von Facebook erhalten, sein Post sei „noch einmal geprüft worden“ und widerspreche den internen Richtlinien. Facebook nutzt einen auf künstlicher Intelligenz basierenden Algorithmus, um unzulässige Inhalte auszufiltern. Auf die Beschwerde des Nutzers am selben Tag schaltete Facebook den Beitrag umgehend wieder frei. Dennoch klagte dieser beim Landgericht vorbeugend auf Unterlassung. Das OLG Dresden erkannte den Unterlassungsanspruch nicht an und wies die Berufung zurück (Beschluss vom 18.10.2021, Az.: 4 U 1407/21).

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EuGH stellt klare Regeln zu Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen auf

Der EuGH entschied über eine Vorlage des Landgerichts Ravensburg, die drei widerrufene Kreditverträge zum Gegenstand hatte. Die Käufer hatten jeweils in Autohäusern Fahrzeuge gekauft und über Autobanken finanziert, beteiligt waren die VW Bank, die BMW Bank und die Skoda Bank. Geraume Zeit später widerriefen die Kunden die Verträge, teilweise bereits nach Abzahlung des Kredits, und verlangten die Rückabwicklung.

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OLG München: Limited mit Sitz in Deutschland ist nach dem Brexit nicht mehr parteifähig

Das OLG München hatte als Berufungsinstanz über die Parteifähigkeit einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu entscheiden. Ein Onlinehändler, der Kosmetika vertreibt, begehrte den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter dem Gesichtspunkt einer kartellrechtlichen Preisbindung. Der Antrag wurde am 22.03.2021 gestellt, nachdem die Übergangsfrist für den Brexit zum 31.12.2020 abgelaufen war. Bei der Antragstellerin handelte es sich um eine Limited, die nach eigenen Angaben ihren Sitz in Großbritannien unterhielt.

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LG Wuppertal: Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO muss sich auf Datenschutz beziehen

Das Landgericht Wuppertal befasste sich mit dem Auskunftsbegehren eines Versicherten gegenüber seiner Kranken- und Pflegeversicherung. Der Kläger wollte sich gegen Beitragserhöhungen zur Wehr setzen und die Rückzahlung in der Vergangenheit gezahlter Prämien erreichen. Deshalb erhob er Zahlungsklage und verlangte von der Versicherung zugleich, ihm Auskunft über alle in den Jahren 2014 bis 2016 vorgenommenen Beitragsanpassungen und die zugrunde liegenden Tarife zu geben. Den Auskunftsanspruch stützte er unter anderem auf Art. 15 DSGVO. Das Landgericht erkannte den Anspruch nicht an und wies die Klage als unbegründet ab (LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2021, Az.: 4 O 409/20)

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LG Bonn: Veröffentlichung von Unfallvideos rechtfertigt Hausdurchsuchung

Der Betreiber eines Kanals auf einer Online-Videoplattform wandte sich gegen die Anordnung einer Hausdurchsuchung. Nach einem schweren Verkehrsunfall hatte der Beschuldigte ein zweiminütiges Video hochgeladen, auf dem zu sehen war, wie das im Auto eingeklemmte Opfer von Feuerwehrleuten geborgen wurde. Zwar war das Gesicht des Verunfallten verpixelt, dennoch war dessen Identifizierung für Freunde und Angehörige leicht möglich.

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