BGH: Eine Werbemail nicht gleich 500 €
BGH: Kein Schmerzensgeld für eine unerwünschte Werbemail Gut ein Jahr nach einer Warenbestellung erhielt ein Kunde vom Unternehmen eine unerwünschte Werbemail. Er antwortete unverzüglich per E-Mail und Fax und untersagte dem Unternehmen die Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung. Außerdem forderte er die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines … Weiterlesen …