OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr bei gelöschten Social-Media-Posts

Das OLG Dresden befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Nutzers, dessen Beitrag auf Facebook gelöscht worden war. Er hatte direkt am Tag der Löschung den Hinweis von Facebook erhalten, sein Post sei „noch einmal geprüft worden“ und widerspreche den internen Richtlinien. Facebook nutzt einen auf künstlicher Intelligenz basierenden Algorithmus, um unzulässige Inhalte auszufiltern. Auf die Beschwerde des Nutzers am selben Tag schaltete Facebook den Beitrag umgehend wieder frei. Dennoch klagte dieser beim Landgericht vorbeugend auf Unterlassung. Das OLG Dresden erkannte den Unterlassungsanspruch nicht an und wies die Berufung zurück (Beschluss vom 18.10.2021, Az.: 4 U 1407/21).

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LG Köln: Influencer müssen auch Eigenwerbung als Werbung kennzeichnen

Vor dem LG Köln wurde um die Kennzeichnungspflicht von Werbung in sozialen Medien gestritten. Eine Influencerin hatte Bilder von sich in ihrem Instagram-Account veröffentlicht und mehrere Firmenseiten verlinkt, deren Kleidung und Accessoires sie darauf trug. Ein Wettbewerbsverband rügte drei Bilder als kennzeichnungspflichtig und klagte auf Unterlassung. Das LG Köln entschied, dass diese Form des „Tagging“ eine geschäftliche Handlung darstellt und auch dann als Werbung gekennzeichnet werden muss, wenn die Influencerin keine Vergütung aus einem Werbevertrag erhält (Urteil vom 21.07.2020, Az.: 33 O 138/19).

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OLG Hamburg: Influencer müssen unentgeltliche Produktdarstellungen nicht als Werbung kennzeichnen

Das OLG Hamburg befasste sich mit der Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine Hamburger Influencerin. Diese hatte in ihrem Instagram-Account einige Produktempfehlungen nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet. Der Senat sah darin keine Irreführung der Verbraucher und damit keine unlautere Wettbewerbshandlung (OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2020, Az.: 15 U 142/19). In einem ähnlichen Fall hatte am 25.06.2020 bereits das OLG München einen Wettbewerbsverstoß verneint (Az.: 4 HK O 14312/18).

Vorschlag des Justizministeriums zur Kennzeichnungspflicht von Werbung für Influencer und Blogger

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 13.02.2020 den Vorschlag für eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgelegt, um die Rechtslage im Hinblick auf „Schleichwerbung“ durch Blogger und Influencer zu klären.

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OLG Dresden: Soziale Netzwerke können AGB-Änderungen in Pop-up-Fenstern vereinbaren

Das OLG Dresden hatte sich mit einem Rechtsstreit zwischen einem sozialen Netzwerk und einem Nutzer zu befassen, in dem es um das Prozedere bei einer Änderung der Nutzungsbedingungen ging. Ausgangspunkt war die vorübergehende Einschränkung eines Accounts aufgrund eines vom Portalbetreiber als „Hassrede“ eingestuften Posts. Darin hatte der Nutzer sich über Flüchtlinge in Deutschland geäußert und ihnen verallgemeinernd Ehrenmorde, Kinderehen und Vergewaltigungen angelastet. Die aktuellen Gemeinschaftsstandards des Portals waren dem Nutzer zuvor in einem Pop-up-Fenster zur Kenntnis gegeben worden, dieser hatte sie mit einem Klick auf „Ich stimme zu“ akzeptiert.

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EuGH: Facebook muss auch die sinngemäße Verbreitung ehrverletzender Beiträge verhindern

Der EuGH hatte über eine Klage gegen Facebook zu entscheiden, die sich auf den Umfang der Löschungspflicht bei rechtswidrigen Äußerungen bezog. Die Klägerin ist eine Abgeordnete des österreichischen Nationalrates und Bundessprecherin einer Partei. Ein Facebook-Nutzer verlinkte in seinem Profil zu einem Artikel eines Online-Magazins mit kurzer Inhaltszusammenfassung und einem Foto der Klägerin. Dazu postete er einen Kommentar, in dem er die Politikerin in ehrverletzender Weise beschimpfte und diffamierte. Die Klägerin forderte Facebook erfolglos zur Entfernung des Beitrags auf.

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BVerwG: Datenschutzbehörden können Deaktivierung von Fanpage-Betreibern verlangen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 11.09.2019 zu Az.: 6 C 15.18), dass Facebook und die Betreiber einer Fanpage auf dem Portal gemeinschaftlich verantwortlich für die Herstellung datenschutzkonformer Zustände sind. Daher kann die Datenschutzbehörde eine Deaktivierung wahlweise vom Portalbetreiber oder dem Inhaber der Fanpage verlangen.

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OLG Düsseldorf: Facebook muss Entscheidung des Bundeskartellamts vorerst nicht umsetzen

Im Februar 2019 entschied das Bundeskartellamt, dass Facebook nur mit Einwilligung seiner Nutzer Daten von eigenen externen Seiten, wie WhatsApp und Instagram, sammeln und mit deren Facebook-Konten verknüpfen darf. Ebenso ist die Datenzusammenführung von fremden Drittseiten nach dem Beschluss nur mit Einwilligung zulässig. Zur Umsetzung dieser Anordnung bekam Facebook 12 Monate Zeit. Gegen den Beschluss des Bundeskartellamts legte Facebook Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein und beantragte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Der 1. Kartellsenat entsprach dem Eilantrag und ordnete mit Beschluss vom 26.08.2019 die aufschiebende Wirkung an (Az. VI-Kart 1/19 (V)). Über den Bestand der kartellamtlichen Entscheidung muss noch verhandelt werden. Bis dahin aber muss Facebook den getroffenen Anordnungen nicht folgen.

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EuGH: Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Shop-Betreibern für Facebook-Buttons

Das OLG Düsseldorf hat einen Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Betreiber eines Online-Shops zu entscheiden. In dem Online-Angebot ist der „Gefällt mir“-Button von Facebook eingebunden. Wenn ein potenzieller Kunde die Seite besucht, werden über dieses Plug-in automatisch dessen personenbezogene Daten, wie IP-Adresse und Surfverhalten, an Facebook Ireland übermittelt, auch wenn er weder Mitglied bei Facebook ist noch den Button anklickt.

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