Medienrecht / Presserecht
VG Aachen: Verbot der Veröffentlichung von Porträtfotos bei Polizeieinsatz
BGH zum Veröffentlichungsrecht von Passagen aus anwaltlichen Schreiben
Afghanistan-Papiere: BGH gibt die Entscheidung an den EuGH ab
Die Bundesrepublik Deutschland lässt einen wöchentlichen Bericht über die Bundeswehreinsätze im Ausland erstellen, der als „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) an ausgewählte Ministerien und Referate im Bundestag mit Geheimhaltungsrang weitergegeben wird. Eine gekürzte Fassung, die sogenannte UdÖ (Unterrichtung der Öffentlichkeit), erhält die Presse. Die Beklagte betreibt die Website der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung und hat sich die ungekürzten UdP der Jahre 2005 bis 2012 verschafft. Diese veröffentlichte sie in ihrem Online-Portal ohne weitere Kommentierung oder Einbindung in redaktionelle Beiträge.
Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnungen
Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnungen: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Im Januar 2013 schlossen die Länder den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, durch den sich die Rechtslage grundlegend änderte: Von nun an ist die Beitragspflicht nicht mehr daran geknüpft, ob und welche Rundfunkgeräte in einem Haushalt vorhanden sind, sondern die Gebühren fallen für jede Wohnung einmal an.