LG Bonn: Veröffentlichung von Unfallvideos rechtfertigt Hausdurchsuchung

Der Betreiber eines Kanals auf einer Online-Videoplattform wandte sich gegen die Anordnung einer Hausdurchsuchung. Nach einem schweren Verkehrsunfall hatte der Beschuldigte ein zweiminütiges Video hochgeladen, auf dem zu sehen war, wie das im Auto eingeklemmte Opfer von Feuerwehrleuten geborgen wurde. Zwar war das Gesicht des Verunfallten verpixelt, dennoch war dessen Identifizierung für Freunde und Angehörige leicht möglich.

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BGH zum Veröffentlichungsrecht von Passagen aus anwaltlichen Schreiben

Ein Medienanwalt aus Berlin vertrat einen Profifußballer in einem Verfahren gegen das Magazin Spiegel, das über dessen Steuertricks berichtet hatte. Ein Redakteur des Spiegel übersandte dem Fußballspieler einen Fragenkatalog, in dem dieser zu mehreren Einkommensteuererklärungen vergangener Jahre Stellung nehmen sollte. Der Rechtsanwalt beantwortete das Schreiben für seinen Mandanten, äußerte sich jedoch nicht inhaltlich zu den Fragen, sondern wies darauf hin, dass eine offenbar geplante Berichterstattung aus mehreren Gründen unzulässig sei und er beabsichtige, gegen rechtswidrige Veröffentlichungen zu klagen.

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Afghanistan-Papiere: BGH gibt die Entscheidung an den EuGH ab

Die Bundesrepublik Deutschland lässt einen wöchentlichen Bericht über die Bundeswehreinsätze im Ausland erstellen, der als „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) an ausgewählte Ministerien und Referate im Bundestag mit Geheimhaltungsrang weitergegeben wird. Eine gekürzte Fassung, die sogenannte UdÖ (Unterrichtung der Öffentlichkeit), erhält die Presse. Die Beklagte betreibt die Website der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung und hat sich die ungekürzten UdP der Jahre 2005 bis 2012 verschafft. Diese veröffentlichte sie in ihrem Online-Portal ohne weitere Kommentierung oder Einbindung in redaktionelle Beiträge.

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Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnungen

Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnungen: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Im Januar 2013 schlossen die Länder den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, durch den sich die Rechtslage grundlegend änderte: Von nun an ist die Beitragspflicht nicht mehr daran geknüpft, ob und welche Rundfunkgeräte in einem Haushalt vorhanden sind, sondern die Gebühren fallen für jede Wohnung einmal an.

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