Rechtsanwalt Steffen Koch – Bonn
Urheberrecht

Anwalt Urheberrecht

Das Urheberrecht, früher vorwiegend den Künstlern bekannt, spielt heute in der Welt des Internets eine zunehmend große Rolle und stellt neue Herausforderungen an Nutzer und Rechteinhaber.

Die massenhaften Abmahnungen im Bereich des Filesharing zeigen, welche rechtlichen Konsequenzen das Internet mit sich bringen kann.

Aber auch für die im Internet verwendeten Texten, Bilder, Blogs und anderen Darstellungen können Urheberrechte bestehen, die eine Vervielfältigung oder ein öffentliches Zugänglichmachen dem Urheber vorbehalten.

Welche Nutzungsrechte möchten Sie Ihrem Vertragspartner einräumen, wenn Sie Urheber eines Werkes sind? Dürfen Sie ein Werk bearbeiten, das von einem anderen stammt und was ist eine „Bearbeitung“ überhaupt? Wann verjährt das Urheberrecht bei Fotos und was unterscheidet ein Lichtbildwerk von einem Lichtbild?

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Urheberrechtliche Fragen klären Sie am besten mit einem Spezialisten

Denn wenn Sie mit urheberrechtlichen Fragen konfrontiert werden, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen.

Neben dem Urheberrecht, das die Personen, die geistiges Eigentum schaffen und die ausübenden Künstler schützt, spielt auch das Recht am eigenen Bild eine zunehmend bedeutende Rolle.

Wann dürfen Bilder in der Öffentlichkeit verwendet werden? Welchen Einschränkungen unterliegen Fotografen und Betreiber von Internetseiten? Auf diese und andere Fragen erhalten Sie kompetenten Rat von dem auf Urheberrecht und Medienrecht spezialisierten Anwalt Steffen Koch.

Auch in Bezug auf Medienrecht, Verlagsrecht und Presserecht, die Bereiche des Urheberpersönlichkeitsrechts und Rundfunkrecht sowie bei der Gestaltung von Verträgen in diesen Gebieten sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Rechtsanwalt Steffen Koch ist von der Rechtsanwaltskammer Köln als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen.

Das Fachgebiet „Gewerblicher Rechtsschutz“ umfasst alle Schutzrechte, die für geistiges Eigentum in Anspruch genommen werden können.

Nicht nur das Urheberrecht, auch das Markenrecht, das Patentrecht, das Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, und Arbeitnehmererfinderrecht sowie das Wettbewerbsrecht sowie alle damit verwandten Schutzrechte wie z.B. Arzneimittel-, Kosmetik-, Lebensmittel-, und Textilkennzeichnungsrecht, sind Gegenstand des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Und was sind eigentlich Fachanwälte?

Fachanwälte sind besonders ausgebildete und geprüfte Rechtsanwälte, die in einem zusätzlichem umfangreichen Lehrgang und anschließenden Abschlussprüfungen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus muss ein Fachanwalt umfangreiche praktische Erfahrung, also eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren auf den jeweiligen Gebieten nachweisen können, um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.

Fachanwälte unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungspflicht in dem jeweiligen Rechtsgebiet. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auch wirklich immer auf dem neusten Stand ist und die wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung in dem jeweiligen Fachgebiet kennt.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Tel.: 0228 – 4 22 66-0

Auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten des gesamten Zivilrechts und Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch gerne beratend zur Seite.