Sperrtafeln bei YouTube wettbewerbswidrig und irreführend
Das Landgericht München I (Urteil vom 25.02.2014 – 1 HK O 1401/13 – nicht rechtskräftig) hat entschieden, dass die Sperrtafeln bei YouTube wettbewerbswidrig und irreführend sind. Diese Sperrtafeln bringt YouTube immer dann an, wenn ein Musikstück aufgrund fehlender Zustimmung der Rechteinhaber bzw. deren Vertreter nicht bei YouTube verbreitet werden darf. YouTube zeigt dann den Hinweis: „Dieses Video ist in Deutschland