Sperrtafeln bei YouTube wettbewerbswidrig und irreführend

Das Landgericht München I (Urteil vom 25.02.2014 – 1 HK O 1401/13 – nicht rechtskräftig) hat entschieden, dass die Sperrtafeln bei YouTube wettbewerbswidrig und irreführend sind. Diese Sperrtafeln bringt YouTube immer dann an, wenn ein Musikstück aufgrund fehlender Zustimmung der Rechteinhaber bzw. deren Vertreter nicht bei YouTube verbreitet werden darf. YouTube zeigt dann den Hinweis: „Dieses Video ist in Deutschland

Tippfehler-Domain ist nicht immer wettbewerbswidrig

In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 22. Januar 2014 – I ZR 164/12 – wetteronline.de) betrieb die Klägerin unter der Domain „www.wetteronline.de“ im Internet einen Wetterdienst.

Der Beklagte war Inhaber der Domain „wetteronlin.de“. Die Seite wurde jedoch auf eine andere Seite mit privaten Krankenversicherungen weitergeleitet. Der Beklagte nutzte also den Umstand eines Tippfehlers beim Eingeben des Domainnamens, um Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Die Klägerin fühlte sich hierzu in unlauterer Weise behindert und zudem in ihrem Namensrecht verletzt.

Fehlende oder falsche Datenschutzerklärung abmahnfähig?

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 27.06.2013, 3 U 26/12 entschieden, dass § 13 TMG eine Marktverhaltensregel iSv § 4 Nr. 11 UWG sei, so dass mangelhafte oder fehlende Datenschutzerklärungen wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind. Zuvor hatten andere Gerichte (u.a. das Kammergericht Berlin) eine entgegen gesetzte Auffassung vertreten. Nach Auffassung des OLG Hamburg regelt § 13

Eintrag in falsche Kategorie nicht wettbewerbswidrig

Stellt ein Anbieter einen PKW in einer falschen Kategorie ein, so ist dies nicht zwingend wettbewerbswidrig, entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Oktober 2011 I ZR 42/10).
Der Verkäufer wollte einen PKW im Internet verkaufen und bot diesen in der Kategorie “Fahrzeuge bis 5.000 km”  an. In der Überschrift gab der Verkäufer fett gedruckt die

“Nicht quatschen – MACHEN!” keine wettbewerbliche Eigenart

Das Landgericht Düsseldorf hat jüngst entschieden, dass dem Slogan “Nicht quatschen – MACHEN!” keine wettbewerbliche Eigenart zukomme, so dass der Slogan auch von Dritten benutzt werden kann. Geklagt hatte Mario Barth, der von einem Händler von T-Shirts für die Verwendung des betreffenden erfolgreichen Slogans Schadensersatz gefordert hatte. Die Richter in Düsseldorf  (LG Düsseldorf, Urt. v.

Und noch einmal: Widerrufsbelehrung wird geändert

Die Bundesregierung hat am 22.03.2011 folgenden Vorschlag zur Gesetzesänderung eingebracht:

Der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von so genannten Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Warenlieferungsvertrages im Fernabsatz soll eingeschränkt werden.

Der Unternehmer soll zukünftig vom Verbraucher nur noch dann Wertersatz erhalten, soweit der Verbraucher die gelieferte Ware

Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot wettbewerbswidrig

Der BGH hat am 17. März 2011 (I ZR 81/09) entschieden, dass ein Unternehmer, der bei einem Eröffnungsangebot mit Preisen wirbt, denen durchgestrichene wesentlich höhere Preise gegenüber gestellt werden, wettbewerbswidrig handelt, wenn der Unternehmer hierbei nicht angibt, ab wann er gedenkt, den höheren Preis für die Ware zu fordern.

Anders als beim Räumungsverkauf, bei dem ein Unternehmer nach der Rechtsprechung