Wettbewerbsrecht
OLG Köln: Verkäufer von Smartphones sind nicht für Sicherheitslücken verantwortlich
Das Oberlandesgericht Köln befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes gegen einen Elektronikmarkt wegen des Verkaufs von Smartphones mit Sicherheitsrisiken. Der Verband hatte Testkäufe durchgeführt und mehrere Smartphone-Modelle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Überprüfung eingereicht. Das BSI stellte anhand verschiedener Tests fest, dass mehrere Smartphones aufgrund fehlender Updates relevante Sicherheitslücken aufwiesen, eines bestand sogar 15 von 28 der durchgeführten Prüfungen nicht.
LG Köln: Vertragsgenerator „smartlaw“ ist als Rechtsdienstleistung Anwälten vorbehalten
EuGH: Wer Cookies zu Werbezwecken setzt, braucht eine aktive Einwilligung der Nutzer
LG Hamburg: Wettbewerbsverstoß durch die Behauptung wahrer und nicht erweislich wahrer Tatsachen
OLG Frankfurt: Bewertungen als Gegenleistung für eine Gewinnspielteilnahme sind irreführende Werbung
Das OLG Frankfurt am Main hatte als Berufungsinstanz einen Rechtsstreit zwischen zwei Whirlpoolanbietern über die Werbung mit Bewertungen in sozialen Netzwerken zu entscheiden. Die Antragsgegnerin hatte auf Facebook dazu aufgefordert, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, bei dem es einen Whirlpool zu gewinnen gab. Wer Lose für das Gewinnspiel bekommen wollte, musste den Post liken, teilen oder kommentieren oder die Anbieterseite liken oder bewerten.
Landgericht Stuttgart: DSGVO-Verstoß begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch
OLG München zu unerlaubter Telefonwerbung: Datenschutzrecht hat keinen Vorrang vor Wettbewerbsrecht
Landgericht Bochum: Auch im Onlinehandel mit Alkohol ist die Altersprüfung Pflicht
Hausverbot ist nicht in jeder Situation gerechtfertigt und kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen
Ein Hausverbot kann wettbewerbswidrig sein, wenn dieses einen Mitbewerber betrifft, der ein geschäftsschädigendes Verhalten in dieser Situation nicht prüfen kann. Voraussetzung für ein wettbewerbskonformes Hausverbot ist jedoch, dass die streitgegenständlichen Räumlichkeiten einem öffentlichen Publikum zugänglich sind.