LG Köln: Glyphosat-Gutachten ist aufgrund von Formfehlern wieder veröffentlicht

Das Landgericht Köln befasste sich mit einem Streit zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz: BfR, Antragsteller) und einer Bürgerinformationsplattform (Antragsgegner) um die Veröffentlichung eines Gutachtens über das Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Das umstrittene Mittel steht im Verdacht, gesundheitsschädlich für Menschen zu sein. Eine Studie der Internationalen Agentur für Krebsforschung aus dem Jahr 2015 stellte fest, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend“ ist.

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BGH: Das Hochladen von Fotos, die auf anderen Websites frei verfügbar sind, ist eine Urheberrechtsverletzung (Cordoba II)

Eine Schülerin in Nordrhein-Westfalen erarbeitete ein Referat über die Stadt Córdoba und fügte ein Foto der Stadt bei. Das Bild hatte sie auf der Website eines Reisemagazins gefunden, wo es mit Erlaubnis des Fotografen veröffentlicht war und sich ohne Beschränkung herunterladen ließ. Das Referat mit dem Foto lud sie auf der Website der Schule hoch, dabei gab sie als Bildunterschrift die Fundseite an, nannte aber den Namen des Fotografen nicht.

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Wettbewerbsrecht Kanzlei

Landgericht Stuttgart: DSGVO-Verstoß begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch

Über das Verhältnis zwischen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und nationalen Gesetzen herrscht unter deutschen Gerichten noch Uneinigkeit. Einige Landgerichte nehmen an, dass Ansprüche aus der DSGVO und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nebeneinander bestehen können. Nun hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die Regelungen der DSGVO abschließend sind und die Bestimmungen des UWG und des Telemediengesetzes (TMG) verdrängt haben.

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OLG Zweibrücken: Behörden dürfen keine urheberrechtlich geschützten Stadtpläne veröffentlichen

Die Klägerin betreibt einen Stadtplandienst und stellt ihre Landkarten und Pläne online zur Verfügung. Die Anzeige einzelner Ausschnitte ist für Nutzer kostenlos, dagegen können weitere Nutzungsrechte gegen Lizenzierung erworben werden. Das Recht, Materialien oder Ausschnitte auf die eigene Website zu stellen, bietet die Klägerin ausdrücklich gegen eine kostenpflichtige Lizenz an. Die Beklagte, eine Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz, erhielt im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Kartenmaterial vom Antragsteller, unter dem sich auch ein Plan befand, an dem die Klägerin das ausschließliche Nutzungsrecht besaß. Diesen Plan veröffentlichte die Gemeinde im Zuge der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite einer gemeindeangehörigen Stadt. Dafür hatte sie keine Erlaubnis der Klägerin eingeholt.

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FragdenStaat.de darf Glyphosat-Gutachten nicht veröffentlichen

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Die Befürworter vertreten die Ansicht, es sei nicht krebserregend und gesundheitsschädlich, während die Gegner vehement die gegenteilige Meinung anführen. In der Zwischenzeit wurden so einige Gutachten erstellt, mal von der einen, mal von der anderen Seite. Auch hier kommen beide Lager zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Ein derartiges Gutachten ist Gegenstand eines Gerichtsprozesses vor dem Landgericht Köln. Das streitgegenständliche Gutachten wurde durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erstellt. Das Informationsfreiheitsportal FragdenStaat.de hatte dieses Gutachten auf seiner Internetplattform veröffentlicht. Die Autoren des Gutachtens gingen auf dem Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die Plattformbetreiber vor, um die Veröffentlichung des Dokumentes zu untersagen. Die Richter gaben dem Antragsteller Recht und untersagen dem Antraggegner die weitere Veröffentlichung unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

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Internetrecht Bonn

Werbung im Internet über Top-Level-Domain „de“ und „uk“: Sind deutsche Gerichte international zuständig? 

Die Richter am OLG Frankfurt a. M. hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, wann ein deutsches Gericht für im Internet verbreitete Werbung zuständig ist. Die Beklagte ist Inhaberin einer „uk-Top-Level-Domain“, über die sie Werbung für die von ihr hergestellten Gepäckstücke in englischer Sprache schaltete. Über eine Verlinkung erfolgte die Werbung auf der Homepage des deutschen Tochterunternehmens mit Top-Level-Domain „de“.

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Ab dem 3. Dezember 2018 gilt die Geoblocking-Verordnung

Grenzenloses Internet für alle Kunden in der EU Geoblocking ist für Internetnutzer eine ärgerliche und meistens auch teure Angelegenheit. Trotz der viel gelobten Grenzenlosigkeit im Internet ist schrankenloser E-Commerce in der EU längst keine Selbstverständlichkeit, obwohl die europäischen Richtlinien und Verträge genau dieses grenzüberschreitende Internet vorsehen. Geoblocking verursacht die ungleiche Behandlung von Kunden, die Dienstleistungen … Weiterlesen …

Der Geschmack ist nicht urheberrechtlich geschützt

Ein Sprichwort besagt, dass sich über Geschmack nicht streiten lässt, da jeder in dieser Hinsicht andere Empfindungen hat. Zwei Frischkäsehersteller vertreten jedoch eine andere Meinung und stritten sich vor Gericht über den Geschmack der Frischkäsezubereitung „Heksenkaas“. Der niederländische Frischkäsehersteller Levola ging gerichtlich gegen einen Mitbewerber vor. Der Kläger vertrat die Ansicht, der beklagte Mitbewerber habe … Weiterlesen …

Internetrecht Bonn

Pauschale Servicegebühr für elektronischen Ticketversand ist rechtwidrig

Die Richter am Bundesgerichthof hatten darüber zu entscheiden, ob die pauschale Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro für die Zusendung elektronischer Eintrittskarten zulässig ist oder nicht. Mit dem vorliegenden Urteil steht nun fest, dass Verbraucher diese Servicegebühr nicht länger bezahlen müssen und bereits gezahlte Entgelte seit dem Jahr 2015 zurückverlangen können.

Klägerin ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Beklagte die CTS Eventim, einer der führenden Event-Veranstalter in Deutschland. Die Verbraucherzentrale klagte gegen die Geschäftspolitik von CTS Eventim, mit der das Unternehmen seinen Kunden für jedes elektronisch zugstellte Ticket eine pauschale Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro berechnete. Die Klägerin monierte, diese Gebühr sei angesichts des geringen Aufwands eindeutig zu hoch.

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WLan-Anbieter vom Störerverdacht befreit

Die jahrelange Diskussion über die Störerhaftung von Betreibern eines frei zugänglichen WLan-Netzes dürfte nun endgültig ihr Ende finden. Nach dem Gesetzgeber, der die Störerhaftung aus dem Telemediengesetz (TMG) entfernte, hat sich nun auch der Bundesgerichtshof von dem Gedanken verabschiedet, dass ein gewerblicher WLan-Betreiber für alle Fehlhandlungen unbekannter Nutzer haften soll. Dahinter steht die Hoffnung, dass schon in naher Zukunft neue gewerbliche WLan-Möglichkeiten für öffentliche Räume, aber auch für Restaurants, Cafés oder andere Orte der Zusammenkunft die Digitalisierung voranbringen werden.

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