Das Landgericht Köln befasste sich mit einem Streit zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz: BfR, Antragsteller) und einer Bürgerinformationsplattform (Antragsgegner) um die Veröffentlichung eines Gutachtens über das Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Das umstrittene Mittel steht im Verdacht, gesundheitsschädlich für Menschen zu sein. Eine Studie der Internationalen Agentur für Krebsforschung aus dem Jahr 2015 stellte fest, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend“ ist.