Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer akuellen Entscheidung die AGB von Amazon in Bezug auf die Rechteeinräumung geprüft und für unwirksam, weil überraschend im Sinne der §§ 305 c Abs. 1, 307 BGB befunden. Hintergrund war eine Auseinandersetzung über einen Unterlassungsanspruch zwischen zwei Händlern bei Amazon. Der Kläger hatte bei Amazon einen Shop zum Kauf von Süßwasserfischen und Tierfutterbedarf eröffnet.
Verletzung von Creative Commons License ist Urheberrechtsverstoß
Ein Nutzer, der die Bedingungen der Creative Commons-License nicht einhält, hat an dem urheberrechtlich geschützten Werk auch kein Nutzungsrecht erlangt, entschied das LG Berlin in einem Beschluss vom 08.10.2010 (Az 16 O 458/10). Der dort Beklagte verwendete ein Bild, das die Klägerin angefertigt hatte. Die Klägerin war Fotografin und hatte das Werk unter die Creative