Online-Buchhändler haftet nicht für Urheberrechtsverletzung
Ein Buchhändler, der ein Werk online vertreibt, haftet nicht ohne weiteres für in dem Werk vorhandene Urheberrechtsverletzungen, entschied das Landgericht Hamburg (Urt. v. 11.03.2011 – Az.: 308 O 16/11). Geklagt hatte ein Rechteinhaber, dessen Fotos in einem Buch ohne Zustimmung abgebildet waren. Er nahm den Buchhändler aufgrund der Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Werke auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.