OLG Oldenburg: Facebook muss einen erlaubten Beitrag wieder veröffentlichen

Der Kläger hatte in seinem Facebook-Account eine kritische Äußerung über ein Ratsmitglied des Zentralrats der Muslime gepostet. Darin stellte er die Behauptung auf, das Mitglied habe einen bestimmten Beitrag zunächst veröffentlicht und dann wieder gelöscht. Es handelte es sich um eine negative Äußerung über eine Gegnerin des Islam. Dieses Verhalten bezeichnete er als „feige“.

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OLG Köln: Facebook muss mit deutschen Gerichten in deutscher Sprache kommunizieren

Das OLG Köln hatte einen Rechtsstreit zwischen Facebook und dem Verfasser eines Kommentars zu beurteilen. Der Tenor der Entscheidung lautet: Facebook muss in der Lage sein, bei Rechtsstreitigkeiten im deutschen Raum Korrespondenz auf Deutsch zu führen (Beschluss vom 09.05.2019 zu Az. 15 W 70/1). Sachverhalt und Verfahrensgang Der Antragsteller hatte auf einem Drittprofil einen Beitrag … Weiterlesen …

Nicht jede Twitter-Äußerung ist durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und nicht alles durch das garantierte Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Diese Erfahrung musste ein Bundestagsabgeordneter der AfD machen.

Der Sohn des ehemaligen Profitennisspielers Boris Becker, Noah, hatte sich in einem Zeitungsinterview dahingehend geäußert, er werde häufig aufgrund seiner Hautfarbe benachteiligt. Diese Äußerung nahm ein AfD-Politiker zum Anlass, sich in einem Tweet folgendermaßen zu äußern: „Diesem kleinen Halbneger scheint zu wenig Beachtung geschenkt worden sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären“. Obwohl Noah Becker in der Öffentlichkeit sehr souverän mit dieser Äußerung umgegangen ist, wählte er dennoch den Rechtsweg und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Allerdings erst, nachdem er zuvor versucht hatte, den Streit außergerichtlich beizulegen.

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Bundeskartellamt verbietet Facebook die unbegrenzte Datensammlung aus Drittquellen

Das soziale Netzwerk Facebook nimmt in Deutschland mit rund 32 Millionen monatlich aktiven Nutzern eine herausragende Marktposition ein. Das wirtschaftliche Konzept des Unternehmens besteht darin, statt der Erhebung von Gebühren für seine Dienste Nutzerdaten zu sammeln. Wenn zum Beispiel ein Mitglied auf einer externen Seite über Yogakurse den „Like-Button“ drückt, speichert Facebook die Information ab, dass sich der Betreffende für Yoga interessiert, um ihm künftig passende Werbeanzeigen einzublenden.

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Facebook zeigt erste Reaktion auf DSK-Beschluss von Anfang September

Am 05. September fand die 4. DSK-Sonderkonferenz statt, die sich diesmal unter anderem mit der Rechtmäßigkeit von Facebook Fanpages zu befassen hatte. Die unabhängige Aufsichtsbehörde von Bund und Ländern kam zu der Entscheidung, dass der Betrieb von Fanpages, wie sie Facebook im Augenblick zur Verfügung stellt, ohne eine Vereinbarung gemäß dem Artikel 26 der DSGVO rechtswidrig ist. Auf diese Entscheidung hat Facebook nun reagiert.

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Facebook muss das Grundrecht seiner Nutzer auf Meinungsfreiheit achten

Das staatlich garantierte Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt auch auf sozialen Plattformen wie Facebook. Die Richter am OLG München haben entschieden, dass Facebook Nutzerkommentare, die nach Meinung der Betreiber gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, nicht einfach löschen darf. Facebook ist nicht berechtigt, der Meinungsfreiheit seiner Nutzer engere Grenzen zu setzen als der Staat. 

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Vollständiges Facebook-Account gehört zum Erbe 

Ein langer Zivilprozess hat heute seinen Abschluss gefunden. Eine Mutter kann als Erbin für die Erbengemeinschaft den Zugang zum Facebook-Account ihrer vor Jahren verstorbenen Tochter verlangen. Rechtsgrundlage dafür ist die erbrechtlich bestimmte Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Die mehrjährigen Auseinandersetzungen um Rechte der Erben und Ansprüche aus verschiedenen Schutzrechten wie Datenschutz oder Telefongeheimnis fanden ihr Ende, als der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 12.07.2018 zum Aktenzeichen III ZR 183/17 sein Urteil verkündete. Im zu entscheidenden Rechtsstreit zwischen den Betreibern von Facebook und der Mutter einer mit 15 Jahren ums Leben gekommenen Nutzerin eines Facebook-Accounts waren die Richter in den Instanzen unterschiedlicher Ansicht. Während das Landgericht Berlin der Klage in erster Instanz stattgab, hob das Kammergericht als Berufungsgericht die Entscheidung auf und wies die Klage ab. 

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Auch Betreiber von Fanseiten kultureller Einrichtungen unterliegen Datenschutzvorschriften 

Nicht nur Fußballspieler oder Showstars haben Fanseiten. Im sozialen Netzwerk sind Fanseiten von Unternehmen neben denen von wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen zu finden. Nutzer, die sich für die Unternehmen und ihre Tätigkeit interessieren, suchen die entsprechenden Facebook-Fanseiten auf. Dabei machen sie sich oftmals wenig Gedanken darüber, wie viele persönliche Daten bei einem Besuch der Seite aufgezeichnet werden. Der Datenschutz und die Frage, wofür Daten verwendet werden, ist durch den Facebook-Skandal und durch die Einführung des neuen Datenschutzgesetzes DSGVO in das Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. 

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Facebook-Account gehört dem, der ihn angemeldet hat

Erhält ein Arbeitnehmer den Auftrag, für seinen Arbeitgeber im eigenen Namen einen Facebook-Account anzulegen und zu führen, gehört das zu den Arbeitsaufgaben. Trotzdem steht dem Arbeitnehmer selbst als Anmelder die Verfügungsgewalt über den Internetauftritt zu. Es empfiehlt sich, in einem solchen Fall rechtzeitig schriftlich zu regeln, was mit dem Facebook-Auftritt geschehen soll, falls das Arbeitsverhältnis endet. 

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Prominenter darf kritische E-Mail an seiner Facebook-Pinnwand veröffentlichen

Eine Mail zu erhalten, bedeutet nicht, frei darüber verfügen zu können. Das Persönlichkeitsrecht des Absenders darf nicht dadurch verletzt werden, dass der Empfänger die Mail veröffentlicht. Eine meinungsstarke Frau erlangte kurzfristig mehr Bekanntheit als ihr lieb war. Sie hatte einem in Deutschland für unterhaltsame Filme bekannten Schauspieler und Regisseur eine Mail geschickt. Sie meinte, in der hitzigen Diskussion vor der Bundestagswahl gehört zu haben, dass der Schauspieler angekündigt habe, Deutschland zu verlassen, wenn die AFD in den Bundestag gewählt werden würde.

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