EuGH schiebt Speicherung europäischer Daten in USA Riegel vor

In einer überraschend deutlichen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2015 die Frage, ob das Schutzniveau für personenbezogene Daten in den USA europäischen Vorgaben entspricht, verneint (Az: C-362/14). Eine Vereinbarung zwischen der europäischen Kommission und den USA aus dem Jahr 2000 („Safe-Habor-Abkommen“), die dieses Schutzniveau bejaht hatte, wurde für ungültig erklärt.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems gegen den irischen Datenschutzbeauftragten. Dieser hatte unter Verweis auf das Safe-Habor-Abkommen keine Möglichkeit gesehen, die Übermittlung der Facebook-Daten Schrems aus dem europäischen Facebook-Hauptquartier in Dublin auf die Server der Facebook Inc. in Amerika zu unterbinden. Schrems hatte mit Blick auf die Enthüllungen Edward Snowdens angeführt, dass die in den USA gespeicherten personenbezogenen Daten nicht hinreichend vor der Überwachung durch US-Behörden gesichert seien. In einem Vorabentscheidungsverfahren wandte sich der mit dem Fall befasste irische High Court an den EuGH.

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Neue Facebook Datenschutzrichtlinien ermöglichen noch mehr Datenerhebungen, versprechen aber mehr Transparenz

Die ursprünglich bereits zum 01. Januar 2015 in Aussicht gestellten Änderungen bei den Datenschutzbestimmungen für die Nutzung von Facebook treten nun erst zum 30. Januar 2015 in Kraft. Grund für die Verschiebung war, dass wohl nicht alle Nutzer die notwendige Benachrichtigung rechtzeitig im November 2014 erhalten hatten.

Außerdem waren von europäischen Datenschützern Bedenken geäußert worden, weil Facebook seinen Zugriff auf Daten für die Personalisierung von Werbung wieder einmal ausweiten will. Die Facebook-Betreiber entschieden sich deshalb, die Änderung der Bedingungen um 30 Tage zu verschieben.
Beim Einloggen auf Facebook nach dem 30.Januar 2015 gilt die Zustimmung zu den geänderten datenschutzrechtlichen Nutzungsbedingungen dann aber als erteilt. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Bezahlweise und den Einkauf auf der Facebook-Plattform.