Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer akuellen Entscheidung die AGB von Amazon in Bezug auf die Rechteeinräumung geprüft und für unwirksam, weil überraschend im Sinne der §§ 305 c Abs. 1, 307 BGB befunden. Hintergrund war eine Auseinandersetzung über einen Unterlassungsanspruch zwischen zwei Händlern bei Amazon. Der Kläger hatte bei Amazon einen Shop zum Kauf von Süßwasserfischen und Tierfutterbedarf eröffnet.
Haftet der Anschlussinhaber nun oder haftet er nicht?
Noch ist nichts entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat am 13.04.2012 (AZ: 1 BvR 2365/11) ein Urteil des OLG Köln (AZ: 6 U 208/10) vom 22.07.2011 aufgehoben, das die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hatte. Gegenstand des Urteils war die Frage, inwieweit ein Anschlussinhaber beim Filesharing für eine von dem volljährigen Sohn seiner Lebensgefährtin begangene Rechtsverletzung haftet.