Haftet der Anschlussinhaber nun oder haftet er nicht?

Noch ist nichts entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat am 13.04.2012 (AZ: 1 BvR 2365/11) ein Urteil des OLG Köln (AZ: 6 U 208/10) vom 22.07.2011 aufgehoben, das die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hatte. Gegenstand des Urteils war die Frage, inwieweit ein Anschlussinhaber beim Filesharing für eine von dem volljährigen Sohn seiner Lebensgefährtin begangene Rechtsverletzung haftet.

Urheberrechtliche Abmahnung völlig unbrauchbar!

Das OLG Düsseldorf hat am 14.11.2011 eine wegweisende Entscheidung getroffen (I-120 W 132/11).

Gegenstand des Verfahrens war eine Beschwerde eines Beklagten gegen die Zurückweisung der Prozesskostenhilfe nach Inanspruchnahme durch die Kanzlei Rasch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch das Anbieten von 304 Audiodateien über den Anschluss des Beklagten.

DENIC haftet als Drittschuldnerin

Bisher war es so: Sie pfänden eine Domain, weil Sie einen Anspruch gegen den Domaininhaber haben und diesen nicht anderweitig befriedigen können oder wollen? Sie stellen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Schuldner zu und an die DENIC, in der Annahme, dass diese Drittschuldnerin ist und pfänden den Anspruch des Schuldners gegen die DENIC auf

50.000 EUR Schadensersatz für Pippi Langstrumpf

Das Landgericht Köln hat als fiktive Lizenzgebühr für die unberechtigte Werbung mit der Figur Pippi Langstrumpf einen Betrag von 50.000 EUR  festgesetzt. Ein Discounter, der Pippi Langstrumpf Kostüme verkauft und mit dem Bildnis von Pippi Langstrumpf beworben hatte, muss einen Schadensersatz in Höhe von 50.000 EUR zahlen. Das Landgericht Köln sah in Bewerbung und dem … Weiterlesen …

Amazon-Händler haftet für Rechtsverletzung in DVD

Ein Amazon Händler, der Musik DVDs verkauft, haftet für dadurch entstehende Urheberrechtsverletzungen, wenn es dem Händler ohne weiteres möglich gewesen wäre, diese Rechtsverletzung zu erkennen (LG Hamburg, Beschluss vom 23.05.2011, Az.: 310 O 142/11). Ein Händler bei Amazon hatte eine DVD im Programm, auf der unlizenzierte Konzertaufnahmen waren. Die Rechteinhabern an den Musikstücken eines Künstlers

“Nicht quatschen – MACHEN!” keine wettbewerbliche Eigenart

Das Landgericht Düsseldorf hat jüngst entschieden, dass dem Slogan “Nicht quatschen – MACHEN!” keine wettbewerbliche Eigenart zukomme, so dass der Slogan auch von Dritten benutzt werden kann. Geklagt hatte Mario Barth, der von einem Händler von T-Shirts für die Verwendung des betreffenden erfolgreichen Slogans Schadensersatz gefordert hatte. Die Richter in Düsseldorf  (LG Düsseldorf, Urt. v.

Verletzung von Creative Commons License ist Urheberrechtsverstoß

Ein Nutzer, der die Bedingungen der Creative Commons-License nicht einhält, hat an dem urheberrechtlich geschützten Werk auch kein Nutzungsrecht erlangt, entschied das LG Berlin in einem Beschluss vom 08.10.2010 (Az 16 O 458/10). Der dort Beklagte verwendete ein Bild, das die Klägerin angefertigt hatte. Die Klägerin war Fotografin und hatte das Werk unter die Creative

Lizenzeinräumung in Amazon AGB unwirksam

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer akuellen Entscheidung die AGB von Amazon in Bezug auf die Rechteeinräumung geprüft und für unwirksam, weil überraschend im Sinne der §§ 305 c Abs. 1, 307 BGB befunden. Hintergrund war eine Auseinandersetzung über einen Unterlassungsanspruch zwischen zwei Händlern bei Amazon. Der Kläger hatte bei Amazon einen Shop zum Kauf von Süßwasserfischen und Tierfutterbedarf eröffnet.

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Streitwert bei Musikupload im Filesharing nur 2.500 EUR!

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 05.04.2011 (Az.: 57 C 15740/09) beschlossen, dass der Streitwert für ein einziges per Filesharing im Internet angebotenes Musikstück mit lediglich 2.500 EUR zu bemessen sei. Der Kläger hatte einen Streitwert von 10.500 EUR zu Grunde gelegt, was nach Ansicht des Beklagten und der Richter viel zu hoch

Filesharing-Abmahnung darf nicht zu weit gehen!

In einer interessanten Entscheidung hat das OLG Köln am 20.50.2011 (6 W 30/11) mitgeteilt, dass eine Abmahnung wegen Filesharing zu weit geht, wenn in dieser Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert wird, die sich auf alle Werke des jeweiligen Rechteinhabers erstreckt und der Verbraucher gleichzeitig davor gewarnt wird, diese Unterlassungserklärung einzuschränken, da sie anderenfalls unwirksam werden könne.