Ein Amazon Händler, der Musik DVDs verkauft, haftet für dadurch entstehende Urheberrechtsverletzungen, wenn es dem Händler ohne weiteres möglich gewesen wäre, diese Rechtsverletzung zu erkennen (LG Hamburg, Beschluss vom 23.05.2011, Az.: 310 O 142/11). Ein Händler bei Amazon hatte eine DVD im Programm, auf der unlizenzierte Konzertaufnahmen waren. Die Rechteinhabern an den Musikstücken eines Künstlers auf dieser DVD klagte gegen den Händlerin und verlangte Unterlassung der rechtsverletzenden Handlung.
Der Händler berief sich auf die so genannte “Buchhändler-Entscheidung” des LG Hamburg (Urteil vom 11.03.2011, Az.: 308 O 16/11), wonach ein Online-Buchhändler grundsätzlich nicht für die fremden Urheberrechtsverletzungen, die in dem Werk durch den Autoren geschehen, mit haftet.
Nach Ansicht der Hamburger Richter ist die “Buchhändler-Entscheidung” aber vorliegend nicht anwendbar, denn der Rechtsverstoß sei offensichtlich. Der Händler wisse oder habe wissen müssen, dass die streitgegenständlichen Musikstücke nie lizenziert worden sind. Er haftet daher für die auf der DVD vorhandenen Urheberrechtsverletzungen mit.
Zur Erinnerung-, In der “Buchhändler-Entscheidung” ging es darum, dass ein Buchhändler für Rechtsverletzungen in von ihm angebotenen Büchern nicht haftbar gemacht werden kann, da er nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage ist, alle von ihm vertriebenen Bücher auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen und solche zu erkennen.
Anders war der Fall hier, da der Rechtsverstoß offensichtlich sei. Es seien eben nicht nur einzelne Stellen eines Werkes rechtsverletzend, sondern die Aufnahme als solche wurde nie freigegeben. Dies habe der Händler wissen müssen und sei deshalb zur Unterlassung der Rechtsverletzung verpflichtet.