EuGH: Französische Werbeverbote für den Arzneimittelversand sind überwiegend gerechtfertigt

Eine niederländische Versandapotheke setzt ihre freiverkäuflichen Arzneimittel in Frankreich ab und bewirbt sie mit offensiven Marketingstrategien. Mehrere niedergelassene Apotheker und Interessenverbände klagten gegen die aus ihrer Sicht wettbewerbswidrigen Werbepraktiken. Nachdem die Apotheker in erster Instanz gewonnen hatten, legte die Beklagte Berufung ein. Die Cour d’appel de Paris rief den EuGH an und bat um Auslegung der einschlägigen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.

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LG Hamburg: Anspruch auf Schmerzensgeld nach der DSGVO nur bei erwiesenem Schaden

Das LG Hamburg entschied über die Berufung in einer Schmerzensgeldklage wegen unerlaubter Datenverbreitung. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hatte einen Unterlassungsanspruch anerkannt, einen weitergehenden Anspruch auf Schadenersatz jedoch verneint. Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück (Urteil vom 04.09.2020 zu Az.: 324 S 9/19).

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BGH: Auswahl eines vorangekreuzten Kästchens ist keine wirksame Einwilligung für Werbecookies

Der BGH befasste sich mit den Anforderungen an die Einwilligung in Werbecookies. Fraglich war zunächst, ob diese nicht notwendigen Cookies den Vorschriften des Telemediengesetzes unterfallen (§ 15 III TMG). Weiterhin war zu klären, ob die Auswahl eines bereits vorangekreuzten Kästchens eine wirksame Einwilligung darstellt.

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Landgericht Itzehoe: Google Earth muss Häuser nicht verpixeln

Das Landgericht Itzehoe befasste sich mit der Klage eines Grundstückseigentümers, der sich gegen die Abbildung seines Hauses auf Google Earth wehrte. Im Ergebnis sah das Gericht keine erhebliche Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte und entschied zugunsten der Informationsfreiheit und Berufsfreiheit (Urteil vom 11.06.2020, Az.: 10 O 84/20).

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OLG Hamburg: Influencer müssen unentgeltliche Produktdarstellungen nicht als Werbung kennzeichnen

Das OLG Hamburg befasste sich mit der Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine Hamburger Influencerin. Diese hatte in ihrem Instagram-Account einige Produktempfehlungen nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet. Der Senat sah darin keine Irreführung der Verbraucher und damit keine unlautere Wettbewerbshandlung (OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2020, Az.: 15 U 142/19). In einem ähnlichen Fall hatte am 25.06.2020 bereits das OLG München einen Wettbewerbsverstoß verneint (Az.: 4 HK O 14312/18).

LG München verbietet den Verkauf gebrauchter WLAN-Router mit veränderter Software

Das Landgericht München I hatte einen Markenrechtsstreit über die Zweitverwertung gebrauchter WLAN-Router zu entscheiden.

Zum Sachverhalt:
Die Antragstellerin vertreibt WLAN-Router unter einem Namen, der durch eine Unionsmarke in der Kategorie „Datenverarbeitungsgeräte“ geschützt ist. Diesen Namen bringt sie sowohl auf den Geräten als auch den Verpackungen an. Ein Onlinehändler hatte die Idee, gebrauchte Geräte dieser Marke nochmals zu verwerten. Vor dem Verkauf an einen Kabelnetzbetreiber löschte er die Originalsoftware des Herstellers, installierte eine frei verfügbare Version der Software und modifizierte diese so, dass anschließend kein DVB-C-Streaming mehr möglich war.

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BGH: Trotz A-bis-z-Garantie von Amazon können Verkäufer den Kaufpreis verlangen

Der BGH hatte über die A-bis-z-Garantie von Amazon Marketplace und ihre Bindungswirkung für Käufer und Verkäufer zu entscheiden. Die von Amazon als freiwillige Zusatzleistung angebotene Garantie tritt ein, wenn nach Meinung eines Kunden der gekaufte Artikel nicht in einem bestimmten Zustand war oder zu spät geliefert wurde. Der Marktplatzbetreiber entscheidet über die Garantiefälle in Eigenregie.

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EuGH: Online-Verkauf der BahnCard nur mit Widerrufsbelehrung

Der EuGH hatte über eine Vorlage des OLG Frankfurt zu entscheiden, das sich mit einem Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. befasst. Die Deutsche Bahn verkauft die BahnCard 25 und die BahnCard 50, mit der Kunden 25 oder 50 % Rabatt auf künftig gekaufte Zugtickets erhalten. Die BahnCard 25 ist auch im Internet erhältlich, jedoch fehlt auf der Website der Hinweis auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht der Verbraucher. Die Verbraucherzentrale sah hierin einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2011/83 und klagte auf Unterlassung.

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