Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer akuellen Entscheidung die AGB von Amazon in Bezug auf die Rechteeinräumung geprüft und für unwirksam, weil überraschend im Sinne der §§ 305 c Abs. 1, 307 BGB befunden. Hintergrund war eine Auseinandersetzung über einen Unterlassungsanspruch zwischen zwei Händlern bei Amazon. Der Kläger hatte bei Amazon einen Shop zum Kauf von Süßwasserfischen und Tierfutterbedarf eröffnet.
Verantwortlichkeit des Hostproviders in Internetforen
Der für das Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundegerichtshofs hat am 25.10.2011 ein weitreichendes Urteil in Bezug auf die Störerhaftung von Providern gefällt (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10). Demnach gelten ab sofort bestimmte Verfahrensabläufe bei der Prüfpflicht der Provider, die wie folgt aussehen: Der Hostprovider ist nur dann zu einem