Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach Nachbesserung
Ein Käufer einen Fahrzeuges hatte gegenüber dem Verkäufer mehrfach bemängelt, dass an dem Fahrzeug unterschiedliche Fehler im Motormanagement auftreten würden, die zu einem Leistungsabfall und Rütteln des Motors führen würden.
Der Verkäufer hatte mehrfach nachgebessert, aus Sicht des Käufers konnte der Fehler aber nicht beseitigt werden, sondern trat nach wie vor auf.