Daten aus Vorratsdatenspeicherung trotz Verbot zulässig?

Der Bundesgerichtshof  (BGH) hat in einem aktuellen Verfahren (Beschluss v. 26.01.2011 – Az.: 4 StR 404/10) entschieden, dass die nach der mittlerweile unzulässigen Vorratsdatenspeicherung erlangten Daten und Erkenntnisse in einem späteren Strafverfahren gegen den Beschuldigten verwendet werden dürfen.

Zwar habe das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig eingestuft und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt, dies war