Hinweis auf gelöschten Eintrag muss unterbleiben

Die Privatsphäre jedes einzelnen ist grundgesetzlich geschützt. Auch Unternehmen haben ein Persönlichkeitsrecht, das von der Verfassung geschützt wird. Angriffe auf das Persönlichkeitsrecht kommen in heutiger Zeit häufig aus dem Internet. Die von Google betriebene Suchmaschine kann dabei mitwirken, indem sie den Namen von Personen oder Unternehmen in den Zusammenhang mit Kurzbegriffen stellt, die einen negativen Eindruck erwecken.

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Berliner Kammergericht: Facebook muss Erben keinen Zugriff auf Account gewähren

Die Eltern eines verstorbenen Mädchens wollten die Umstände, die zum Tod ihrer 15-jährigen Tochter geführt hatten, genauer ermitteln und dazu Zugriff auf deren Facebook-Account nehmen. Facebook verwehrte ihnen die Einsicht in die Kommunikation des Mädchens mit anderen Nutzern. In erster Instanz gab das Landgericht Berlin der Klage der Mutter statt, in der Berufung hob das … Weiterlesen …

BGH-Urteil vom 16. Mai 2017 zur Speicherung von IP-Adressen

Der Kläger ist ein Abgeordneter, der allgemein zugängliche Internetseiten des Bundes besucht hatte. Auf diesen wurden die Zugriffe in Protokolldateien festgehalten und über die Dauer des Besuchs hinaus gespeichert, und zwar mit Datum und Uhrzeit, Adresse der Unterseite und IP-Adresse des Nutzers. Der Kläger klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung der Speicherung seiner IP-Adresse über den Zeitpunkt der Seitennutzung hinaus.

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Landgericht Köln: Millionenentschädigung für Altkanzler Kohl

In den Jahren 2001 und 2002 führte der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl zahlreiche vertrauliche Gespräche mit einem ihm damals nahestehenden Journalisten, um von ihm seine Autobiografie schreiben zu lassen. Die zum Teil höchst privaten Äußerungen über andere Politiker nahm der Ghostwriter auf Tonbänder auf. Nach einem Zerwürfnis kam es nicht zu der geplanten Veröffentlichung. Stattdessen brachte der Journalist im Jahr 2014 zusammen mit einem Co-Autor das Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ heraus, in dem Zitate aus den Tonbandmitschnitten ohne die Zustimmung des Altkanzlers abgedruckt wurden.

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Keine einstweilige Verfügung gegen Facebook: Verleumdungen im Netz müssen die Betroffenen selbst finden

Ein syrischer Flüchtling hat wegen verleumderischer Beiträge den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Facebook beantragt. Facebook-Nutzer hatten ihn mehrfach als Terroristen und Straftäter bezeichnet und ein Foto von ihm und Angela Merkel mit verunglimpfenden Textzusätzen gepostet. Der Antragsteller verlangte von Facebook nicht nur Unterlassung, sondern auch Beseitigung sowohl der ursprünglichen Beiträge als auch aller Duplikate. Das Landgericht Würzburg hat am 07.03.2017 den Antrag zurückgewiesen (Aktenzeichen: 11 O 2338/16).

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Bundesnetzagentur zieht gemäß einer Pressemitteilung vom 17.02.2017 Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr

Laut Mitteilung des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sei dabei die besonders schützenswerte Privatsphäre der Kinder zu schützen. Die Maßnahme der Bundesnetzagentur richtet sich gegen verbotene funkfähige Sendeanlagen in Kinderspielzeugen. Es sind bereits mehrere Exemplare vom Markt genommen worden.

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BGH: Kein Ersatz immaterieller Schäden aus Datenschutzregelungen im Falle einzelner Gutachten

Laut dem BGH besteht aufgrund deutscher und europäischer Datenschutzbestimmungen kein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden bei Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wenn es sich bei dem rechtsverletzenden Dokument um ein einzelnes Gutachten handelt, das nicht nach bestimmten Kriterien strukturiert ist (Urteil vom 29. November 2016 – VI ZR 530/15). Ferner stellten die Richter in diesem Zusammenhang fest, dass ein solcher Anspruch nicht vererbbar wäre.

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Muss Google Daten löschen? – Stärkung der Persönlichkeitsrechte durch den EUGH

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat am 13.05.2014 ein entscheidendes Urteil gefällt, mit dem keiner gerechnet hatte: Suchmaschinenbetreiber müssen Daten löschen, wenn diese Persönlichkeitsverletzende Inhalte aufweisen.

Das Urteil ist deshalb erstaunlich, weil der Generalanwalt des EUGH, Niilo Jääskinen, den EUGH angehalten hatte, gerade ein solches Urteil nicht zu erlassen und der EUGH sich oft – wenn auch nicht immer – am Plädoyer des Generalanwaltes orientiert.

Vorliegend fand ein spanischer Mitbürger seinen Namen im Internet bei der Suchmaschine Google im Zusammenhang mit einer Mitteilung über eine Immobilienpfändung. Der zu Grunde liegende Artikel einer spanischen Tageszeitung aus dem Jahr 1998 war im Archiv abgelegt und wurde von Google gecrawlt.

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