LG Berlin II, Urteil vom 29.08.2024 – 52 O 254/23

Apple muss Ver­brau­cher bes­ser dar­über auf­klä­ren, dass Ster­ne­be­wer­tun­gen im App Store nicht auf ihre Echt­heit ge­prüft wer­den. Ein Hin­weis in den Nut­zungs­be­din­gun­gen ge­nügt dem LG Ber­lin II nicht.

Transparenz im App Store: LG Berlin verlangt klarere Hinweise von Apple

Das Landgericht (LG) Berlin hat am 29. August 2024 in einem wegweisenden Urteil (Az. 52 O 254/23) entschieden, dass Apple Verbraucher besser darüber informieren muss, dass die Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit überprüft werden. Ein bloßer Hinweis in den allgemeinen Nutzungsbedingungen reiche nach Ansicht des Gerichts nicht aus. Dieses Urteil könnte nicht nur Auswirkungen auf den App Store haben, sondern weitreichende Konsequenzen für die gesamte Plattformökonomie und den Umgang mit Nutzerbewertungen nach sich ziehen.

Hintergrund des Urteils
Nutzerbewertungen und Sternebewertungen spielen eine zentrale Rolle, wenn Verbraucher Apps auswählen. Eine positive Bewertung suggeriert Qualität und Zuverlässigkeit – umso mehr, wenn sie von vermeintlich „echten“ Nutzern stammt. Allerdings stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fest, dass Apple keine Prüfung der Echtheit der Bewertungen vornimmt.

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