Supreme Court entscheidet: Googles Digitalisierung von Büchern ist ohne Zustimmung durch Autoren erlaubt

Rechtsstreitigkeiten mit urheberrechtlichen Hintergründen, die gleichzeitig den Themenbereich des Internet berühren, waren immer besonders heikel. Im aktuellen Fall musste die US-amerikanische Autorenvereinigung „Authors Guild“ eine Niederlage vor Gericht einstecken. Die Vereinigung der Buchautoren hat den Großkonzern Google verklagt, weil dieser im Rahmen seines Projekts „Google Books“ urheberrechtlich geschützte Bücher digitalisiert und in Teilen der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Der Supreme Court, also der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, hat den Antrag der Autorenvereinigung auf Revision nun abgelehnt.

Hintergrund des Rechtsstreits ist das Projekt „Google Books“. Google stellt Bücher in digitalisierter Form auf seiner Bücherplattform der Allgemeinheit zur Verfügung. Mittels Stichwortsuche können Nutzer die digitalen Werke durchsuchen und die Ausschnitte kostenfrei lesen.
Bereits kurz nach dem Start des Projekts „Google Books“ im Jahre 2004 hat die Autorenvereinigung einen Rechtsstreit begonnen. Die Autoren sahen in der Digitalisierung ohne Zustimmung einen Verstoß gegen das Urheberrecht und zweifeln an der Legalität des Internetservice. Im Jahr 2013 hat das mit der Entscheidung betraute Bezirksgericht von New York den Suchservice erstmals für legal erklärt. Die Einwendung der Autorenvereinigung hat das Berufungsgericht im Oktober 2015 abgelehnt. Damit wurde der Weg zum obersten rechtssprechenden Staatsorgan der USA, dem Supreme Court of the United States, geebnet.

Die Richter stellen den Vorteil für die Allgemeinheit vor den Schutz des geistigen Eigentums der Autoren. Grundlage für die Entscheidung ist das US-Recht des „Fair use“. Um diese angemessene Verwendung zu beurteilen sieht das US-amerikanische Recht vier Kriterien vor, unter anderem, ob es sich um eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Verwendung handele. Sowohl der Umfang des zitierten Buchausschnitts im Verhältnis zum Gesamtwerk als auch die Arten der geschützten Werke sprächen eher für eine Entscheidung zu Gunsten von Google. Dass es sich bei Google im ein kommerzielles Unternehmen handele, sei unschädlich. Zudem wirke sich die Zurverfügungstellung eher positiv auf die Buchverkäufe aus als diesen zu schaden. Für den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft ist die digitale Buchplattform vorteilhaft. Mit der Ablehnung der Revision durch den Supreme Court ist der Rechtsweg ausgeschöpft.