Supreme Court entscheidet: Googles Digitalisierung von Büchern ist ohne Zustimmung durch Autoren erlaubt

Rechtsstreitigkeiten mit urheberrechtlichen Hintergründen, die gleichzeitig den Themenbereich des Internet berühren, waren immer besonders heikel. Im aktuellen Fall musste die US-amerikanische Autorenvereinigung „Authors Guild“ eine Niederlage vor Gericht einstecken. Die Vereinigung der Buchautoren hat den Großkonzern Google verklagt, weil dieser im Rahmen seines Projekts „Google Books“ urheberrechtlich geschützte Bücher digitalisiert und in Teilen der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Der Supreme Court, also der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, hat den Antrag der Autorenvereinigung auf Revision nun abgelehnt.

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EuGH schiebt Speicherung europäischer Daten in USA Riegel vor

In einer überraschend deutlichen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2015 die Frage, ob das Schutzniveau für personenbezogene Daten in den USA europäischen Vorgaben entspricht, verneint (Az: C-362/14). Eine Vereinbarung zwischen der europäischen Kommission und den USA aus dem Jahr 2000 („Safe-Habor-Abkommen“), die dieses Schutzniveau bejaht hatte, wurde für ungültig erklärt.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems gegen den irischen Datenschutzbeauftragten. Dieser hatte unter Verweis auf das Safe-Habor-Abkommen keine Möglichkeit gesehen, die Übermittlung der Facebook-Daten Schrems aus dem europäischen Facebook-Hauptquartier in Dublin auf die Server der Facebook Inc. in Amerika zu unterbinden. Schrems hatte mit Blick auf die Enthüllungen Edward Snowdens angeführt, dass die in den USA gespeicherten personenbezogenen Daten nicht hinreichend vor der Überwachung durch US-Behörden gesichert seien. In einem Vorabentscheidungsverfahren wandte sich der mit dem Fall befasste irische High Court an den EuGH.

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Grenzen des Markenrechtsschutzes bei Adword-Werbung

Die Adword-Werbung, durch die Verbraucher, die mit Hilfe der Google-Suchmaschine nach Markenprodukten suchen, automatisch auf die Angebote anderer Hersteller hingewiesen werden, ist wieder einmal Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes geworden.

In seinem am 12.03.2015 zum Aktenzeichen I ZR 188/13 verkündeten Urteil zum Markenrecht stellte das höchste Zivilgericht Deutschlands fest, dass es wettbewerbswidrig sein kann, zuerst eine Markenbeschwerde bei Google einzureichen und dann dem Mitbewerber die Zustimmung zur Adword-Werbung zu verweigern.

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Vertragsstrafe wegen Google Eintrag

In urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wird vom Abgemahnten regelmäßig die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangt. Eine solche Erklärung sollte nicht leichtfertig unterzeichnet werden, denn sie begründet Verpflichtungen, deren Verletzung erhebliche Schadensersatzansprüche auslösen kann.

Das Oberlandesgericht Celle hat am 29.01.2015 zum Aktenzeichen 13 U 58/14 ein Urteil verkündet, das für diejenigen, die sich durch Verpflichtungserklärung zur Unterlassung bestimmter Veröffentlichungen im Internet verpflichtet haben, interessant sein dürfte.

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Anschluss an das EUGH-Urteil Google Spain

Suchmaschine Google nach EUGH-Urteil zwischen drohenden Schmerzensgeldansprüchen und notwendigen Grundrechtsabwägungen

Im Mai 2014 berichteten wir über die viel beachtete Entscheidung des EUGH zur Pflicht von Suchmaschinenbetreibern wie Google, Informationen und Links, die nicht mehr aktuell und relevant sind, auf Antrag von betroffenen Personen zu löschen.

Damals stellte sich die Frage, wie diese Entscheidung wohl praktisch umgesetzt werden könnte.
Heute gibt es erstmals verlässliche Zahlen hinsichtlich gestellter Anträge und tatsächlich durchgeführter Löschungen bei Google. Für Deutschland ergibt sich bei einem Gesamtaufkommen von fast 25.000 Anträgen eine tatsächliche Löschungsquote von 53 %.

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Muss Google Daten löschen? – Stärkung der Persönlichkeitsrechte durch den EUGH

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat am 13.05.2014 ein entscheidendes Urteil gefällt, mit dem keiner gerechnet hatte: Suchmaschinenbetreiber müssen Daten löschen, wenn diese Persönlichkeitsverletzende Inhalte aufweisen.

Das Urteil ist deshalb erstaunlich, weil der Generalanwalt des EUGH, Niilo Jääskinen, den EUGH angehalten hatte, gerade ein solches Urteil nicht zu erlassen und der EUGH sich oft – wenn auch nicht immer – am Plädoyer des Generalanwaltes orientiert.

Vorliegend fand ein spanischer Mitbürger seinen Namen im Internet bei der Suchmaschine Google im Zusammenhang mit einer Mitteilung über eine Immobilienpfändung. Der zu Grunde liegende Artikel einer spanischen Tageszeitung aus dem Jahr 1998 war im Archiv abgelegt und wurde von Google gecrawlt.

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Erfolgreiche Klage gegen „Google Auto-Complete Funktion“

Wieder einmal hat ein Nutzer gegen die Auto-Complete-Funktion bei Google geklagt. In dem vorliegenden Fall war Kläger eine Aktiengesellschaft und deren Gründer und Vorstandsvorsitzender. Bei Eingabe dessen Name erschienen in der Auto-Complete-Funktion von Google die Begriffe „Betrug“ und „Scientology“. Zunächst wart die Klage ohne Erfolg. Sowohl das Landgericht Köln als auch das OLG Köln wiesen die Klage ab. Die hiergegen gerichtet Revision beim BGH führte zu einer Zurückweisung an das OLG Köln.