Strafzahlung für Google in Millionenhöhe

Hat der Konzern seine marktbestimmende Position ausgenutzt und andere Werbeplattformen benachteiligt?

Zum dritten Mal muss der US-Internetriese eine Strafe in Milliardenhöhe an die Europäische Union entrichten. Für den Durchschnittsbürger ist die Strafzahlung in Höhe von 1,49 Milliarden Euro kaum noch greifbar, für den Internetkonzern mit einer international marktbeherrschenden Position ist das vielleicht ärgerlich, jedoch kaum existenzbedrohend. Diese Strafzahlung beläuft sich auf gerade einmal 1,29 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahr.

Der Vorwurf lautet dahingehend, Google habe seine Marktmacht missbraucht und Konkurrenten im Bereich der Schaltung von Onlinewerbung benachteiligt. Das Verfahren läuft seit 2016. Konkret ging es darum, herauszufinden, ob Google seine Werbeplattform AdSense missbraucht hat, um Konkurrenten zu benachteiligen. AdSense ist eine Werbeplattform, auf der Kunden über Google Onlinewerbung auf fremden Seiten schalten, um eine breite Reichweite zu realisieren.

Google steht in dem Verdacht, die Kunden seiner Werbeplattform daran gehindert zu haben, auch Onlinewerbung von Mitbewerbern zu schalten und die Konkurrenz auf diese Weise erheblich benachteiligt zu haben. Betroffen von diesem wettbewerbsrechtlichen Verstoß sind vor allem Handys mit dem Betriebssystem Android. Diese sind von vorneherein so eingestellt, das Alternativen zu Google kaum sichtbar sind. Als Vermittler von Suchmaschinenwerbung hat Google seine marktbeherrschende Position missbraucht und die Konkurrenz regelrecht ausgeschaltet.

Diese Benachteiligung der Konkurrenz wurde durch vertragliche Einschränkungen erreicht, die Werbekunden die Schaltung von Onlinewerbung von Drittanbietern verbot, beziehungsweise diese Praxis erheblich einschränkte. Durch diese restriktiven Klauseln waren Mitbewerber von der Platzierung von Werbeanzeigen ausgeschlossen. Diese gegen das EU-Kartellrecht verstoßende Geschäftspraxis benachteiligte jedoch nicht nur die Wettbewerber, sondern auch die Verbraucher.

Google ist um Schadensbegrenzung bemüht, um die Bedenken der EU-Wettbewerbshüter auszuräumen. So sind einige technische Änderungen in den Android-Handys beabsichtigt, um Alternativen zu Google für die Nutzer besser zugänglich zu machen. Eine Strafe aus dem Jahr 2017 bezog sich auf die unzulässige Vorzugsbehandlung des hauseigenen Preisvergleichsdienstes. Insgesamt beziehen sich die festgestellten Vergehen auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Marktanteil im Bereich der Vermittlung von Suchmaschinenwerbung bewegte sich in diesem Zeitraum bei mehr als 85 Prozent.