Vergleich von Fruchtjoghurt und Milch wirkt auf Verbraucher nicht irreführend und enthält keine „gesundheitsbezogenen“ Werbeaussagen

Der insbesondere für Kinder bestimmte Fruchtquark „Monsterbacke“ darf weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ beworben werden. Die Richter am Bundesgerichtshof haben entschieden, dass dieser Werbeslogan nicht irreführend ist und auch keine gesundheitsbezogenen Angaben enthält. 

Es war über den erhöhten Zuckergehalt, der im Früchtejoghurt, aber nicht im täglichen Glas Milch zu erwarten sei, gestritten worden. Der Kläger, ein mit den „Monsterbacke“-Produzenten konkurrierender Hersteller von Milchprodukten, vermutete, dass der Beklagte durch Verwendung des umstrittenen Slogans Verbraucher darüber täuschen wollte, dass der Kinder-Fruchtjoghurt mehr Zucker enthielt als die reine Milch.

Die höchsten Zivilrichter Deutschlands, die sich speziell mit dem Wettbewerbsrecht zu beschäftigen haben, kamen zu dem Schluss, dass dem deutschen Verbraucher der Unterschied zu einem Fruchtjoghurt, der allein durch seinen Fruchtanteil auch Zucker enthält, und einem Glas Milch bekannt ist. Eine Irreführung und eine dadurch fehlgeleitete Kaufentscheidung sei deshalb nicht zu befürchten.

Darüber hinaus haben die Richter am Bundesgerichtshof nach Vorlage an den Europäischen Gerichtshof entschieden, dass es sich bei dem beanstandeten Werbeslogan nicht um gesundheitsbezogene Werbeangaben oder über Angaben, die den Gehalt von Nährstoffen betreffen, handelt. Derartige Angaben hätten auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der europäischen Health-Claims-Verordnung geprüft werden müssen.

Allerdings hat die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof den Verdacht ergeben, dass möglicherweise gegen Informationspflichten verstoßen worden sein könnte. Weil der Bundesgerichtshof als Berufungsinstanz nur Rechtsfehler, nicht aber Tatsachenentscheidungen überprüfen kann, wurde der Rechtsstreit zu neuer Bearbeitung an das Oberlandesgericht, das als Berufungsgericht zugunsten des Klägers entschieden hatte, zurückverwiesen.