Rechtsanwalt Sebastian Wulf mahnt neuerdings für die a45 music GmbH das Zurverfügungstellen von Musikdateien ab.
Vorwurf in den Abmahnungen ist wie immer die Teilnahme an Tauschbörsen, so genannten “torrent-Netzwerken” oder “P2P-Netzwerken” (P2P = Peer to Peer). In den uns bekannten Fällen geht es bisher um das Musikstück “Oops up”.
Der abgemahnte Musiktitel soll über Tauschbörsen im Internet verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 750,- EUR gefordert.
Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist aber in jedem Fall zu prüfen.
Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können. Hierbei ist auch zu beachten, dass die Gerichte sich nach und nach kritischer mit den Ermittlungen der angeblichen Urheberrechtsverletzungen auseinandersetzen.
Sollten Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Wulf erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.