Mehr Urheberrechtsschutz für das EU-Internet

Die Vielzahl der Möglichkeiten, im Internet Urheberrechte Dritter zu verletzen, führt dazu, dass sich immer wieder die Gerichte mit der Materie beschäftigen müssen. Nach deutschem Urheberrecht bleibt das Recht dem Urheber eines Werkes erhalten, auch wenn er Nutzern Lizenzen zur alleinigen oder zur Mitbenutzung einräumt. Ein Werk muss nicht umfangreich sein. Wenige Worte können ein Werk darstellen, wenn die Schöpfungshöhe gegeben ist.

Eine Fotografie oder ein Videoausschnitt können ebenfalls als Werk urheberrechtlichen Schutz genießen. Bekannte Formen widerrechtlicher Urheberrechtsverletzungen sind im Zusammenhang mit Tauschbörsen im Internet zu beklagen. Musikstücke oder Filme, die vom Berechtigten gegen Zahlung eines Entgelts angeboten werden, werden auf diese Weise kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt. Den Urheberrechtsinhabern entgehen Millionenbeträge. Andererseits gilt das Urheberrecht auch für kleine Beiträge, die auf YouTube oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

Copyright-Reform in der Abstimmung 

Die Europäische Union plant seit mehreren Jahren, das Urheberrecht in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Die Reformdebatte ist inzwischen soweit gediehen, dass es im Rechtsausschuss des EU-Parlaments zu einer Abstimmung über eine Gesetzesempfehlung kam. Zum Entsetzen derjenigen, die die Erhaltung der Netzfreiheit als wichtiges Ziel ansehen, sollen neben einem neuen, für die gesamte Europäische Union geltenden Leistungsschutzrecht die Einführung von Uploadfiltern für Internetplattformen eingeführt werden. Während die Inhaber von Urheberrechten an Werken aller Art, die im Internet teilweise zweckentfremdet ohne Lizenz benutzt werden, den Vorschlag begrüßen, sehen die Anhänger eines freien Internets hier einen neuen Ansatz für Internetzensur.