Deutsches Wettbewerbsrecht muss hinsichtlich Tempo und Entwicklungsmöglichkeiten dem Internet angepasst werden

Die Entwicklungen der Geschäftstätigkeit im Internet stellt das Bundeskartellamt immer häufiger vor Probleme. Das in Deutschland geltende Wettbewerbsrecht ist nicht auf das Tempo ausgerichtet, in dem sich in der Internetwirtschaft Veränderungen abspielen. Die Gesetzgeber haben sich darüber hinaus bisher nicht darauf eingestellt, dass es neben Zahlung in Geld im Internet auch ein alternatives Entgeltsystem gibt, das auf den Zugang zu Daten ausgerichtet ist.

Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter bauen sich auf solchen Grundlagen erhebliche wirtschaftliche Marktpositionen auf. Ihr dabei am Markt gezeigtes Verhalten ist nach den Bestimmungen des deutschen Wettbewerbsrechts kaum regulierbar.

Wie sich am Beispiel persönlicher Beförderungs-Dienstleistungen gezeigt hat, entwickeln sich Geschäftsmodelle innerhalb und außerhalb des Netzes auseinander. Der Präsident des Bundeskartellamts hat aufgezeigt, dass die konsequente Anwendung von Regelungen, die bisher beispielsweise im Taxi-Gewerbe gelten, auf Anbieter von Fahrleistungen, die das Internet nutzen, nicht möglich sein wird. Die neuen Geschäftsmodelle müssten entweder unterbunden werden, was wirtschaftlich auf lange Sicht nicht sinnvoll wäre, oder die eingesessenen Unternehmen müssten eine Deregulierung hinnehmen, die den Markt für neue Ansätze öffnen würde.

Außerdem ist es aus Sicht des Präsidenten des Bundeskartellamts notwendig, die kartellrechtlichen Verfahren zu beschleunigen, da Internet- Unternehmen während der mehrjährigen Laufzeit eines Verfahrens immer wieder Änderungen an ihren Betriebssystemen durchführen würden.

Kartellrechtliche Maßnahmen gehen häufig ins Leere, weil Übernahmen zu Zeiten getätigt werden, in denen der Wert von Internet-Unternehmen noch unerheblich ist, und dieser Wert dann innerhalb kurzer Zeit so stark steigt, dass eine Regulierung aus nachträglicher Sicht sinnvoll gewesen wäre.