Abmahnung von Baumgarten & Brandt

Die Rechtsanwälte Baumgarten & Brandt aus Berlin senden Abmahnungen an unsere Mandanten aufgrund des angeblich öffentlichen Zugänglichmachens von Filmwerken der Voltage Pictures und anderer Rechteinhaber. Die Filme sollen über Tauschbörsen im Internet verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.  Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 1.000,- EUR gefordert.

Zur Berechnung der Anwaltskosten setzt die Kanzlei Baumgarten & Brandt für die dem Abgemahnten vorgeworfene Urheberrechtsverletzung einen Streitwert von “mindestens” 50.000,- EUR an. Ob dies durchsetzbar ist, hängt allerdings entscheidend von dem Film ab, der konkret abgemahnt wird.

Ob die Abmahnung im Übrigen berechtigt ist und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist daher kritisch zu prüfen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und sich mit der Zahlung eines Pauschalbetrages zurück zu halten. Bevor Sie sich selbst vor vollendete Tatsachen stellen, sollte die Abmahnung anwaltlich geprüft und eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Baumgarten & Brandt erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.