Online-Plattform haftet nicht für Verkauf von Fussballtickets

Das OLG Düsseldorf entschied bereits am 07.07.2010 (AZ: VI-U (Kart) 12/10), dass der Betreiber einer Online-Plattform nicht für den von seinen Kunden über diese Plattform eingerichteten rechtswidrigen Verkauf von Fussball-Tickets haftet.

Hintergrund war die Klage eines Bundesliga-Clubs, der Tickets unter der Maßgabe verkaufte hatte, dass ein Weiterverkauf ausgeschlossen war. Käufer dieser Tickets boten die Tickets aber dennoch über eine Online-Plattform zum Weiterverkauf an.

Das Gericht sah den Betreiber der Online-Plattform aber nicht in der Haftung für den rechtswidrigen Verkauf der Tickets, da er selbst nicht erkennen könne, ob die betreffenden Angebote rechtswidrig gewesen seien oder nicht. Eine Sorgfaltspflichtverletzung, die Voraussetzung für eine Haftung des Betreibers gewesen wäre, wurde aus diesem Grund ebenfalls abgelehnt.

Im Übrigen ist es durchaus möglich, den Weiterverkauf von Tickets durch den betreffenden Verein wirksam einzuschränken, wie der BGH bereits im Jahr 2008 festgestellt hatte (BGH (Urt. v. 11.09.2008 – Az.: I ZR 74/07)