OLG Dresden: Vorbeugender Unterlassungsanspruch nur bei konkreter Gefahr einer Rechtsverletzung

Das OLG Dresden entschied über die sofortige Beschwerde einer Dienstleisterin im Bereich des Online-Marketings. Ein früherer Kunde, der mit einer Leistung unzufrieden war, hatte eine WhatsApp an den Geschäftsführer geschickt. Darin hatte er angekündigt, eine Online-Kampagne gegen das Unternehmen zu führen und seine Geschäftspraktiken als betrügerisch anzuprangern, sofern es sich nicht zu einem Kompromiss über den beanstandeten Vertrag bewegen lasse.

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LG Ingolstadt: Bei zeitlich begrenzten Aktionen muss die Ware bis zum Schluss vorrätig sein

Das Landgericht Ingolstadt entschied über die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine Handelskette für Elektronikartikel. Das Unternehmen hatte in seinem Online-Shop die Aktion „7 Tage – 7 Kracher“ ausgerufen, die vom 23.12.2019 bis 01.01.2020 lief. Eine auf der Website eingeblendete Uhr zeigte den Countdown bis zum Ablauf der Aktion an. Die angebotenen Artikel, unter denen sich auch ein Smartphone befand, sollten Kunden wahlweise online bestellen und sich nach Hause liefern oder in einem Markt vor Ort zur Abholung bereitstellen lassen.

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LAG Köln: Kommunikationsdienst Cisco Webex ist für nicht öffentliche Sitzungen geeignet

Das LAG Köln befasste sich mit den Formalitäten in Verfahren vor den Einigungsstellen in Zeiten der Corona-Pandemie. Eine Arbeitgeberin stritt mit dem Betriebsrat um Regelungen in Dienstplänen, die Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Umkleidepausen zum Gegenstand hatten. Im Mai 2020 tagte die Schlichtungsstelle per Videokonferenz und nutzte dabei den Konferenzdienst Cisco Webex.

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LG Wiesbaden: Verbot von 1-Cent-Überweisungen mit Werbebotschaft

Das Landgericht Wiesbaden entschied einen Wettbewerbsstreit zwischen zwei Online-Anbietern von Immobilien-Investments. Eines der Unternehmen hatte an verschiedene deutsche Verbraucher, mit denen es bis dato in keiner geschäftlichen Beziehung gestanden hatte, 1-Cent-Überweisungen getätigt. Der Verwendungszweck begann mit „Dankeschön für Ihr Vertrauen“ und wies im Weiteren auf das Online-Angebot der Absenderin unter Angabe der Website hin. Die Mitbewerberin mahnte einen Wettbewerbsverstoß ab und beantragte sodann den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das LG Wiesbaden gab dem Klageantrag statt und untersagte der Verfügungsbeklagten Überweisungen in der vorliegenden Form (LG Wiesbaden, Urteil vom 01.06.2021, Az.: 11 O 47/21).

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OVG Münster: Bundesnetzagentur darf den Namen einer mit Bußgeld belegten Firmeninhaberin nicht veröffentlichen

Das OVG Münster befasste sich mit dem Beschwerdeverfahren einer Firmeninhaberin, die in erster Instanz erfolglos den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt hatte. Die Bundesnetzagentur hatte gegen die Antragstellerin ein Bußgeld verhängt, weil das von ihr betriebene Callcenter zahlreiche unerbetene Werbeanrufe getätigt und Kunden Abonnement-Verträge untergeschoben hatte.

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LG Dortmund: Geltendmachung unberechtigter Abmahnkosten ist rechtsmissbräuchlich

Am 02.12.2020 trat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, auch Anti-Abmahngesetz genannt, in Kraft, das das bisher geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzt hat. Die neuen Vorschriften listen beispielhaft Fallkonstellationen auf, denen eine Indizwirkung für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung zukommt.
Ausdrücklich sind nach § 8 c UWG n. F. Abmahnungen unzulässig, wenn diese hauptsächlich auf die Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe abzielen oder der Gegenstandswert für die Abmahnung unangemessen hoch angesetzt wird. § 13 IV Nr. 1 UWG n. F. schließt weiterhin den Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus, sofern sich die Abmahnung auf Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten in Telemedien oder im elektronischen Verkehr bezieht.

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OLG Frankfurt: Händler müssen ihre Angebote bei Amazon regelmäßig kontrollieren

Zwei Mitbewerber boten Druckerkartuschen auf der Verkaufsplattform Amazon Marketplace an. Während der eine Händler originalverpackte Ware versandte, verkaufte der zweite Anbieter seine Toner in einer neutralen Verpackung unter der Bezeichnung „Originalware neutral unverpackt“. Die Produkte kennzeichnete er mit derselben Amazon Standard Identification Number (ASIN) wie sein Konkurrent und lud dazu ein Bild ohne den Originalkarton hoch. Nachdem er sich auf diese Weise an den ersten Händler „angehängt“ hatte, erschienen zu seinem Produkt abwechselnd mit seinem selbst hochgeladenen Bild auch die Abbildungen der Kartuschen mit Originalverpackung, die andere Anbieter hochgeladen hatten. Die Bildauswahl durch Amazon folgt einem internen Algorithmus, auf den die Händler keinen Einfluss haben.

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KG Berlin: Unangekündigte Vertreterbesuche sind nicht per se wettbewerbswidrig

Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob unangekündigte Haustürbesuche als unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 I S. 1 UWG einzustufen und damit wettbewerbswidrig sind.
Ein Kunde bekam unerwarteten Besuch von einem Vertriebsmitarbeiter eines Energieversorgers.Dieser behauptete, von der Hausverwaltung beauftragt zu sein, den Bewohnern einen neuen Stromtarif anzubieten. Im Laufe des Gesprächs ließ sich der Kunde überzeugen, das Formular für einen Wechsel zu diesem Anbieter zu unterschreiben. Anschließend mahnte er den Energieversorger ab und erhob Klage auf Unterlassung sowie Zahlung der Abmahnkosten.

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LG Köln: Deutsche Regelung zur virtuellen Hauptversammlung ist verfassungs- und europarechtskonform

Das Landgericht Köln beschäftigte sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen zur virtuellen Aktionärsversammlung im sogenannten „COVID-19-Gesetz“. Fraglich war, ob die geltende Gesetzesfassung die Rechte der Aktionäre unzulässig einschränkt und ob der Gesetzgeber stattdessen eine Online-Versammlung in Echtzeit mit der Möglichkeit der Zwei-Wege-Kommunikation vorschreiben müsste.

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BGH zum Filesharing: Abgemahnte müssen den wahren Täter noch nicht im vorgerichtlichen Verfahren nennen

Der BGH entschied über die Auskunftspflicht des Abgemahnten beim Filesharing. Der Beklagte lebte mit seiner Tochter in einer Doppelhaushälfte, seine Lebensgefährtin und deren Sohn in der anderen Hälfte. Die Lebensgefährtin hatte eine Arbeitskollegin mit ihren zwei Söhnen zu Gast. Alle Bewohner des Doppelhauses nutzten den Internetanschluss des Beklagten. Ein Sohn der Arbeitskollegin lud das Spiel „Saints Row 3“ in einer Tauschbörse hoch und bot es öffentlich zum Download an. Daraufhin mahnte die Rechteinhaberin den Beklagten ab.

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