LG Bielefeld zur Werbung mit namentlicher Nennung von Firmenkunden

Das Landgericht Bielefeld hatte über die Unterlassungsklage eines Versicherungskonzerns und zweier seiner Tochterunternehmen zu entscheiden. Eine Geschäftstreibende, die sich als Profilerin bezeichnet, betätigt sich als Vortragsrednerin und Coach für Persönlichkeitsbildung. Auf ihrer Website veröffentlichte sie eine Reihe von namentlich genannten Geschäftskunden als Referenzen. Unter den aufgeführten Unternehmen befanden sich auch die Klägerinnen. Nachdem zwei Aufforderungen, ihre Namen zu streichen, ohne Erfolg geblieben waren und sich die Beklagte geweigert hatte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, erhoben die Versicherungsgesellschaften Klage.

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OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr bei gelöschten Social-Media-Posts

Das OLG Dresden befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Nutzers, dessen Beitrag auf Facebook gelöscht worden war. Er hatte direkt am Tag der Löschung den Hinweis von Facebook erhalten, sein Post sei „noch einmal geprüft worden“ und widerspreche den internen Richtlinien. Facebook nutzt einen auf künstlicher Intelligenz basierenden Algorithmus, um unzulässige Inhalte auszufiltern. Auf die Beschwerde des Nutzers am selben Tag schaltete Facebook den Beitrag umgehend wieder frei. Dennoch klagte dieser beim Landgericht vorbeugend auf Unterlassung. Das OLG Dresden erkannte den Unterlassungsanspruch nicht an und wies die Berufung zurück (Beschluss vom 18.10.2021, Az.: 4 U 1407/21).

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EuGH stellt klare Regeln zu Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen auf

Der EuGH entschied über eine Vorlage des Landgerichts Ravensburg, die drei widerrufene Kreditverträge zum Gegenstand hatte. Die Käufer hatten jeweils in Autohäusern Fahrzeuge gekauft und über Autobanken finanziert, beteiligt waren die VW Bank, die BMW Bank und die Skoda Bank. Geraume Zeit später widerriefen die Kunden die Verträge, teilweise bereits nach Abzahlung des Kredits, und verlangten die Rückabwicklung.

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OLG München: Limited mit Sitz in Deutschland ist nach dem Brexit nicht mehr parteifähig

Das OLG München hatte als Berufungsinstanz über die Parteifähigkeit einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu entscheiden. Ein Onlinehändler, der Kosmetika vertreibt, begehrte den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter dem Gesichtspunkt einer kartellrechtlichen Preisbindung. Der Antrag wurde am 22.03.2021 gestellt, nachdem die Übergangsfrist für den Brexit zum 31.12.2020 abgelaufen war. Bei der Antragstellerin handelte es sich um eine Limited, die nach eigenen Angaben ihren Sitz in Großbritannien unterhielt.

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LG Wuppertal: Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO muss sich auf Datenschutz beziehen

Das Landgericht Wuppertal befasste sich mit dem Auskunftsbegehren eines Versicherten gegenüber seiner Kranken- und Pflegeversicherung. Der Kläger wollte sich gegen Beitragserhöhungen zur Wehr setzen und die Rückzahlung in der Vergangenheit gezahlter Prämien erreichen. Deshalb erhob er Zahlungsklage und verlangte von der Versicherung zugleich, ihm Auskunft über alle in den Jahren 2014 bis 2016 vorgenommenen Beitragsanpassungen und die zugrunde liegenden Tarife zu geben. Den Auskunftsanspruch stützte er unter anderem auf Art. 15 DSGVO. Das Landgericht erkannte den Anspruch nicht an und wies die Klage als unbegründet ab (LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2021, Az.: 4 O 409/20)

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LG Bonn: Veröffentlichung von Unfallvideos rechtfertigt Hausdurchsuchung

Der Betreiber eines Kanals auf einer Online-Videoplattform wandte sich gegen die Anordnung einer Hausdurchsuchung. Nach einem schweren Verkehrsunfall hatte der Beschuldigte ein zweiminütiges Video hochgeladen, auf dem zu sehen war, wie das im Auto eingeklemmte Opfer von Feuerwehrleuten geborgen wurde. Zwar war das Gesicht des Verunfallten verpixelt, dennoch war dessen Identifizierung für Freunde und Angehörige leicht möglich.

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OLG Dresden: Vorbeugender Unterlassungsanspruch nur bei konkreter Gefahr einer Rechtsverletzung

Das OLG Dresden entschied über die sofortige Beschwerde einer Dienstleisterin im Bereich des Online-Marketings. Ein früherer Kunde, der mit einer Leistung unzufrieden war, hatte eine WhatsApp an den Geschäftsführer geschickt. Darin hatte er angekündigt, eine Online-Kampagne gegen das Unternehmen zu führen und seine Geschäftspraktiken als betrügerisch anzuprangern, sofern es sich nicht zu einem Kompromiss über den beanstandeten Vertrag bewegen lasse.

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LG Ingolstadt: Bei zeitlich begrenzten Aktionen muss die Ware bis zum Schluss vorrätig sein

Das Landgericht Ingolstadt entschied über die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine Handelskette für Elektronikartikel. Das Unternehmen hatte in seinem Online-Shop die Aktion „7 Tage – 7 Kracher“ ausgerufen, die vom 23.12.2019 bis 01.01.2020 lief. Eine auf der Website eingeblendete Uhr zeigte den Countdown bis zum Ablauf der Aktion an. Die angebotenen Artikel, unter denen sich auch ein Smartphone befand, sollten Kunden wahlweise online bestellen und sich nach Hause liefern oder in einem Markt vor Ort zur Abholung bereitstellen lassen.

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LAG Köln: Kommunikationsdienst Cisco Webex ist für nicht öffentliche Sitzungen geeignet

Das LAG Köln befasste sich mit den Formalitäten in Verfahren vor den Einigungsstellen in Zeiten der Corona-Pandemie. Eine Arbeitgeberin stritt mit dem Betriebsrat um Regelungen in Dienstplänen, die Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Umkleidepausen zum Gegenstand hatten. Im Mai 2020 tagte die Schlichtungsstelle per Videokonferenz und nutzte dabei den Konferenzdienst Cisco Webex.

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LG Wiesbaden: Verbot von 1-Cent-Überweisungen mit Werbebotschaft

Das Landgericht Wiesbaden entschied einen Wettbewerbsstreit zwischen zwei Online-Anbietern von Immobilien-Investments. Eines der Unternehmen hatte an verschiedene deutsche Verbraucher, mit denen es bis dato in keiner geschäftlichen Beziehung gestanden hatte, 1-Cent-Überweisungen getätigt. Der Verwendungszweck begann mit „Dankeschön für Ihr Vertrauen“ und wies im Weiteren auf das Online-Angebot der Absenderin unter Angabe der Website hin. Die Mitbewerberin mahnte einen Wettbewerbsverstoß ab und beantragte sodann den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das LG Wiesbaden gab dem Klageantrag statt und untersagte der Verfügungsbeklagten Überweisungen in der vorliegenden Form (LG Wiesbaden, Urteil vom 01.06.2021, Az.: 11 O 47/21).

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