Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot wettbewerbswidrig
Der BGH hat am 17. März 2011 (I ZR 81/09) entschieden, dass ein Unternehmer, der bei einem Eröffnungsangebot mit Preisen wirbt, denen durchgestrichene wesentlich höhere Preise gegenüber gestellt werden, wettbewerbswidrig handelt, wenn der Unternehmer hierbei nicht angibt, ab wann er gedenkt, den höheren Preis für die Ware zu fordern.
Anders als beim Räumungsverkauf, bei dem ein Unternehmer nach der Rechtsprechung