Und noch einmal: Widerrufsbelehrung wird geändert
Die Bundesregierung hat am 22.03.2011 folgenden Vorschlag zur Gesetzesänderung eingebracht:
Der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von so genannten Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Warenlieferungsvertrages im Fernabsatz soll eingeschränkt werden.
Der Unternehmer soll zukünftig vom Verbraucher nur noch dann Wertersatz erhalten, soweit der Verbraucher die gelieferte Ware