Amazon wird zur Unterlassung der aktuellen Bestellpraxis hinsichtlich des „Dash Buttons“ verurteilt.

Schnellbestellung mit Dash-Button wettbewerbswidrig

Viele Online-Besteller schätzen den schnellen und unkomplizierten Einkauf. Online-Händler entwickeln immer wieder neue Angebotsvarianten, um das Bedürfnis des Kunden zu erfüllen, beim Einkauf von Verbrauchsgegenständen nicht mehr Zeit und Gedanken aufwenden zu müssen, als unbedingt nötig.

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Internetrecht Bonn

Bestellbestätigungen von Amazon sind keine Willenserklärungen des Verkäufers

Zwischen einem echten Marktplatz und dem virtuellen Marketplace, den großer Online-Handelsunternehmen anbieten, besteht ein wesentlicher Unterschied. Was am Stand eines realen Markthändlers zu sehen ist und ein Preisschild trägt, kann gekauft werden. Im Internet muss das nicht immer so sein. Das Amtsgericht Plettenberg hat in einem Urteil vom 23.10.2017 zum Aktenzeichen 1C 219/17 entschieden, dass nicht nur das Angebot, sondern auch das Versenden einer Annahmeerklärung für eine Bestellung noch nicht ausreichen, um den Internet-Händler zur Lieferung der gewünschten Ware zu verpflichten.

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