Hinweispflicht für Versicherer bei rechtswidrigen Klauseln in den Versicherungsbedingungen

Wer eine Renten- oder Lebensversicherung abschließt, muss die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers akzeptieren. Weil derartige Verträge eine lange Laufzeit haben, kann es passieren, dass sich die Rechtslage ändert und Klauseln unwirksam werden.
Die meisten Inhaber von Versicherungsverträgen prüfen nicht regelmäßig, ob die bei Vertragsabschluss von der Versicherung verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch dem aktuellen rechtlichen Stand entsprechen. Juristische und wirtschaftsrechtliche Laien werden den verwendeten Geschäftsbedingungen des Versicherers möglicherweise nicht einmal bei Vertragsschluss die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet haben. Sie verbringen ihre Zeit nicht damit, die aktuelle Rechtsprechung zum Vertragsrecht zu verfolgen.

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