„World of Warcraft“ Anbieter muss laut Entscheidung des OLG Hamburg keine Manipulation des Spiels durch Bot-Software hinnehmen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat dem Anbieter des Internet-Spiels „World of Warcraft“ mit ihrem am 06.11.2014 zum Aktenzeichen 3 U 86/13 verkündeten Urteil wettbewerbsrechtlichen Schutz vor spielverzerrender Software eingeräumt.

Zum wiederholten Mal ging es um Bot-Software, die vom Erwerber dazu genutzt werden kann, sich bei „World of Warcraft“ eine unangemessen gute Spielposition zu sichern. Zu den Grundsätzen des Spiels, das überall auf der Welt seine Teilnehmer hat, gehört es, dass jeder Teilnehmer sich eine Spielpersönlichkeit zulegt, die er, fast wie im richtigen Leben, ständig fortentwickeln muss.

Um sich fortzuentwickeln, sollte der Spieler beziehungsweise seine ersatzweise eingesetzte Spielpersönlichkeit im Spiel nachhaltigen Einsatz zeigen. Die Spielpersönlichkeit formt sich durch bestandene Prüfungen und Aufgaben.

Spielmanipulation wird als unlautere Behinderung des Anbieters gewertet

Die von einem Konkurrenten des Spielanbieters auf den Markt gebrachte „Bot-Software“ erleichtert es bequemen und gleichzeitig ehrgeizigen Spielern, ihre Figur auf bestimmte Levels zu bringen. Dazu beeinflusst die Software den Spielablauf, ohne das Spiel dadurch aufzuheben oder nachhaltig zu beschädigen.

Den Schaden spüren diejenigen Mitspieler, die sich an die vorgegebenen Regeln halten und ihre Figuren im regelmäßigen Spielbetrieb etablieren, ohne ihren Werdegang mit unzulässigen Mitteln zu beschleunigen.

Die Richter am OLG Hamburg haben entschieden, dass das Verkaufen der Bot-Software einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht darstellt. Die Vorschrift des § 4 Nr.10 UWG verbietet die unlautere Behinderung eines Mitbewerbers. Der Hersteller der Bot-Software ist zwar nicht daran interessiert, „World of Warcraft“ vom Markt zu drängen, weil er selbst von dem Spiel profitiert.

Nach einer Gesamtwürdigung aller beteiligten Interessen kamen die Richter allerdings zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der Manipulationssoftware dazu führt, dass ehrliche Spieler sich aufgrund der erkennbar ungerechten Verläufe verärgert vom Spiel abwenden.

Dem Betreiber gehen auf diese Weise Kunden verloren. Deshalb haben die Richter entschieden, dass der Spielbetreiber Blizzard von seinem Konkurrenten Bossland verlangen kann, dass dieser seine beiden Bot-Software-Varianten „Honorbuddy“ und „Gatherbuddy“ vom Markt zurückzieht.