Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsprozesse zulässig

Das Landgericht Hamburg hatte über eine Klage eines Rechtsanwaltes zu entscheiden, der gegen eine Online-Berichterstattung über von ihm geführte Gerichtsverfahren vorgehen wollte, gleichwohl die Namen der an den Verfahren beteiligten Personen und Anwälte anonymisiert waren.

Der Anwalt fühlte sich dennoch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangte,

dass die Beklagte es zu unterlassen habe, über die von dem Kläger (auch gegen die Beklagte) geführten Prozesse zu berichten.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab und stellte fest, dass durch die Berichterstattung nicht in das Recht des Klägers eingegriffen worden sei. Vielmehr seien die Gerichtsentscheidungen in der Berichterstattung wahrheitsgemäß wiedergegeben worden. Auch enthalte die Berichterstattung keine falschen Behauptungen, die einen unzutreffenden Eindruck über den Kläger hervorzurufen in der Lage wären.

Letztlich sei der Anwalt auch keiner Schmähkritik ausgesetzt oder werde durch die Berichte „an den Pranger gestellt“. Dies komme allein deshalb schon nicht in Betracht, da die Berichterstattung in anonymisierter Form stattgefunden habe (LG Hamburg, Urteil v. 28.01.2011 – Az.: 325 O 196/10).