Verletzung von Creative Commons License ist Urheberrechtsverstoß

Ein Nutzer, der die Bedingungen der Creative Commons-License nicht einhält, hat an dem urheberrechtlich geschützten Werk auch kein Nutzungsrecht erlangt, entschied das LG Berlin in einem Beschluss vom 08.10.2010 (Az 16 O 458/10). Der dort Beklagte verwendete ein Bild, das die Klägerin angefertigt hatte. Die Klägerin war Fotografin und hatte das Werk unter die Creative

Commons-License “Attribution Share Alike 3.0 Unported” gestellt.

Der Beklagte hielt sich nicht an die Vorgaben, da er weder den Urheber des Bildes angab, noch den Lizenztext beifügte, wie es in der Creative Commons License gefordert ist.

Die Berliner Richter sahen daher eine Urheberrechtsverletzung gegeben, da der Beklagte aufgrund des Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen kein Nutzungsrecht an dem Foto erworben habe.

Die Klägerin habe das Bild zwar zur freien, kostenlosen Verfügung gestellt, jedoch unter der Bedingung einer Creative Commons-License. An die darin gestellten Bedingungen hat sich der Beklagte aber nicht gehalten, so dass er nach Ansicht der Berliner Richter kein Nutzungsrecht erwerben konnte.