Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsanwalt Steffen Koch – Bonn
Gewerblicher Rechtsschutz

Im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes werden Rechte an Markennamen, Zeichen, Erfindungen oder kreativen Werken gegen ungerechtfertigte Zugriffe geschützt.
Einige dieser Rechtspositionen sind durch formelle Eintragung in Registern wie dem Markenregister oder dem Patentregister geschützt. Andere Rechte entstehen mit der Fertigstellung eines Werkes oder der Anmeldung eines Domain-Namens automatisch.

Die Beschäftigung mit gewerblichem Rechtsschutz hat in der täglichen Arbeit der Gerichte an Bedeutung gewonnen, weil sich durch die zunehmende Verbreitung des Internets immer neue Möglichkeiten eröffnen, auf das geistige Eigentum anderer zuzugreifen. Die Gefahr, rechtlich geschützte Positionen anderer zu beeinträchtigen oder zu verletzen besteht, wenn bei gewerblicher Tätigkeit fremde Markenbezeichnungen oder Firmennamen benutzt werden.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, gegen Vorschriften zu verstoßen, die dem Schutz von Verbrauchern vor Täuschung und Übervorteilung oder dem Schutz des Mitbewerbers vor wettbewerbswidrigem Verhalten garantieren sollen.

Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes

Wesentliche Bestimmungen aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zusammengefasst. Die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gelten nur dann, wenn die Interessen von gewerblich tätigen, konkurrierenden Mitbewerbern betroffen sind. Verbraucherinteressen können ausschließlich durch anerkannte Interessenverbände kollektiv vertreten werden. In einigen Fällen ist bereits die Feststellung, ob eine Legitimation zum Abmahnen oder zur Klageerhebung besteht, so umstritten, dass Grundsatzentscheidungen der Oberlandesgerichte oder des Bundesgerichtshofes zur Klärung herangezogen werden müssen.

Nationale sowie internationale Rechtsnormen

Im Rahmen von rechtlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes werden nicht nur international geltende Rechtsnormen berührt sondern auch Vorschriften aus dem Markenrecht und dem Patentrecht. Das Bestehen von Rechten ist in diesen Fällen schnell festgestellt, aber die Frage, wann die Voraussetzungen für eine Beeinträchtigung solcher Rechte gegeben sind, kann zu streitigen Auseinandersetzungen führen. Besonders umstritten ist die Rechtslage bei Verwendung fremder Markenbezeichnungen als Stichwort für die Platzierung eigener Anzeigenwerbung bei Internet-Suchmaschinen (Adword-Werbung).

Verletzungshandlungen wie „Urheberrechtsverletzung“

Zu den Verletzungshandlungen, die im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes wohl am häufigsten geahndet werden, gehören die Urheberrechtsverletzungen. Die Vorschriften zum Urheberrechtsschutz sind in einem eigenen Gesetz, dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zusammengefasst. Urheberrechtsschutz können alle Werke genießen, die eine eigenständige, kreative Leistung ihres Schöpfers oder Urhebers verkörpern. Neben anerkannten Kunstwerken wie Gemälden, Musikkompositionen, künstlerischen Fotoarbeiten, Literatur oder Filmen können auch alltägliche Dinge wie Produktfotos, Baupläne oder Computerprogramme urheberrechtlich geschützt sein. Im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes werden die unberechtigte Vervielfältigung durch Kopieren, die Weitergabe im Internet und verschiedene Formen der Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten geahndet. Die Erteilung von Abmahnungen und das Erarbeiten von strafbewehrten Unterlassungserklärungen, die zukünftige Rechtsverletzungen verhindern sollen, gehören zu den wichtigsten rechtlichen Mitteln, mit denen Urheberrechte gegen gewerblich motivierte Verletzungen verteidigt werden.

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