Streitwert bei Musikupload im Filesharing nur 2.500 EUR!

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 05.04.2011 (Az.: 57 C 15740/09) beschlossen, dass der Streitwert für ein einziges per Filesharing im Internet angebotenes Musikstück mit lediglich 2.500 EUR zu bemessen sei. Der Kläger hatte einen Streitwert von 10.500 EUR zu Grunde gelegt, was nach Ansicht des Beklagten und der Richter viel zu hoch

gegriffen sei.

Bei einem Streitwert von 2.500 EUR liegen die erstattungsfähigen Kosten einer Abmahnung übrigens bei gerade einmal 229,30 EUR. Wenn man bedenkt, welche Gebühren in der Regel bereits bei dem Anbieten eines Musikstücks von den Abmahnkanzleien geltend gemacht werden, dann wird klar, wie wichtig solche Entscheidungen wie die des AG Düsseldorf sind, um das Abmahngeschäft uninteressant zu machen.

Wir bleiben dran und berichten weiter von solchen für die Abgemahnten positiven Urteilen.