OLG Köln: Verkäufer von Smartphones sind nicht für Sicherheitslücken verantwortlich

Das Oberlandesgericht Köln befasste sich mit der Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes gegen einen Elektronikmarkt wegen des Verkaufs von Smartphones mit Sicherheitsrisiken. Der Verband hatte Testkäufe durchgeführt und mehrere Smartphone-Modelle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Überprüfung eingereicht. Das BSI stellte anhand verschiedener Tests fest, dass mehrere Smartphones aufgrund fehlender Updates relevante Sicherheitslücken aufwiesen, eines bestand sogar 15 von 28 der durchgeführten Prüfungen nicht.

Der Verbraucherverband wandte sich zunächst erfolglos an den Hersteller des am schlechtesten getesteten Modells und klagte dann vor dem Landgericht Köln gegen den Elektronikmarkt, den Verkauf des Smartphones zu unterlassen. Das Landgericht wies die Klage ab, diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Köln im Berufungsverfahren (Urteil vom 30.10.2019, Az.: 6 U 100/19).

Kontrollpflicht für Händler wäre unzumutbar

Nach Ansicht des Senats birgt das gegenständliche Smartphone zwar ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Verbraucher, deren Daten für betrügerische Zwecke genutzt werden könnten. Allerdings seien die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch gegen den Händler nicht erfüllt. Denn es sei den Verkäufern nicht zuzumuten, Sicherheitslücken jedes einzelnen Smartphone-Modells ausfindig zu machen. Dies könnten sie ebenso wie die Hersteller nur durch umfangreiche Tests bewerkstelligen, die dennoch nicht immer zum gewünschten Erfolg führten. Viele Lücken würden auch den Herstellern immer erst dann bekannt, wenn Hacker die Sicherheitsmechanismen des Betriebssystems umgangen hätten.

Wegen der häufigen Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen müssten diese Tests auch noch kontinuierlich wiederholt werden. Für die Prüfung jedes einzelnen Typs bräuchten die Händler viele detaillierte Informationen, die jedoch nur die Hersteller hätten. Außerdem wüssten die Verkäufer beim Vertragsschluss noch nicht, welche Updates für welche Modelle die Hersteller in Zukunft noch veröffentlichen würden.

Im Ergebnis lehnt das Gericht daher eine Prüfungspflicht der Händler ab, weil es das Aufspüren von Sicherheitslücken in allen Systemen für unzumutbar oder sogar unmöglich hält. Der Senat hat die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen.